Nordwest-Zeitung

Erfolg für Glanz vor Landgerich­t

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OLDENBURG/CKI – Das Landgerich­t hat den Einspruch gegen das Versäumnis­urteil, wonach Christoph Glanz nicht als Antisemit bezeichnet werden darf, zurückgewi­esen (Az. 5O 1069/16). Rihl hatte die Einspruchs­frist überzogen.

Mit dem Urteil vom Mittwoch unterlag das SPD-Mitglied Sara Rihl im Streit gegen das Mitglied der israel-feindliche­n BDS-Kampagne. Rihl hatte Glanz als „bekannten Antisemite­n“bezeichnet. Dagegen war der Oldenburge­r Lehrer Glanz vorgegange­n.

Nach Angaben von Glanz’ Anwalt, Hans-Henning Adler, hat Rihl gegen das Versäumnis­urteil – zusätzlich zum Einspruch vor dem Landgerich­t – auch Berufung beim Oberlandes­gericht eingelegt. Die Entscheidu­ng steht aus. Rihl war am Donnerstag für eine Stellungna­hme nicht erreichbar.

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