Erfolg für Glanz vor Landgericht
OLDENBURG/CKI – Das Landgericht hat den Einspruch gegen das Versäumnisurteil, wonach Christoph Glanz nicht als Antisemit bezeichnet werden darf, zurückgewiesen (Az. 5O 1069/16). Rihl hatte die Einspruchsfrist überzogen.
Mit dem Urteil vom Mittwoch unterlag das SPD-Mitglied Sara Rihl im Streit gegen das Mitglied der israel-feindlichen BDS-Kampagne. Rihl hatte Glanz als „bekannten Antisemiten“bezeichnet. Dagegen war der Oldenburger Lehrer Glanz vorgegangen.
Nach Angaben von Glanz’ Anwalt, Hans-Henning Adler, hat Rihl gegen das Versäumnisurteil – zusätzlich zum Einspruch vor dem Landgericht – auch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Die Entscheidung steht aus. Rihl war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.