Wirtschaftsverbände loben Ceta-Entscheidung
FREIHANDELSABKOMMEN Deutschland darf unter Auflagen mitmachen – Unterschrift am 27. Oktober
Ein Stopp von Ceta ist noch möglich. Im Eilverfahren wurde nur geprüft, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.
KARLSRUHE/BERLIN – Deutschland darf beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada mitmachen – zumindest vorläufig und unter Auflagen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag in Karlsruhe mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu Ceta ab, formulierte aber Bedingungen.
Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-KanadaGipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss dabei aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
Über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden sagt das Urteil noch nichts. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Ceta verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung. Darüber will das Gericht später im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.). Dabei stuften sie die Risiken durch einen Stopp von Ceta als weit gravierender ein – „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet“, wie Voßkuhle sagte.
Das Urteil verpflichtet die Bundesregierung nun, nur für eine vorläufige Anwendung derjenigen Teile des Abkommens zu stimmen, für die zweifellos die EU zuständig ist. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche, die in die Kompetenz Deutschlands fallen. Eine weitere Bedingung betrifft den Gemischten CetaAusschuss, der Vertragsanpassungen vornehmen können soll. Die Kläger kritisieren, dass die EU-Staaten nicht in diesem Gremium vertreten sind. Bis zu einem endgültigen Urteil muss die Bundesregierung deshalb dafür geradestehen, dass alle Beschlüsse des Ausschusses „hinreichend demokratisch“rückgebunden werden. Lassen sich diese Punkte nicht gewährleisten, muss Deutschland notfalls die vorläufige Anwendung von Ceta beenden.
Wirtschaftsverbände begrüßten die Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diese sei gut und wichtig für den Industriestandort Deutschland, erklärte der Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau.
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, sagte: „Wir sind erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“
Auch der niedersächsische Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Entscheidung. Auch wenn das Urteil vorläufigen Charakter habe, sei sie ein „gutes Signal für unsere auslandsaktiven Unternehmen“und für den Handel zwischen Niedersachsen und Kanada, sagte Hauptgeschäftsführerin Susanne Schmitt in Hannover.
„Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ULRICH GRILLO, BDI-PRÄSIDENT
Sigmar Gabriel kann aufatmen. Karlsruhe hat grünes Licht für den europäisch-kanadischen Freihandelspakt Ceta gegeben, wenn auch nur unter strengen Bedingungen. Der Wirtschaftsminister kann nächste Woche beim Handelsministerrat die Hand für das umstrittene Abkommen heben.
Seine in Sachen Freihandel notorisch skeptischen Genossen hat er mit der Aussicht auf weitreichende Änderungen in Zusatzprotokollen mit Ach und Krach dazu gebracht, seinem Weg zu folgen. Vollends überzeugt hat der SPD-Chef die eigenen Leute nicht. Dabei ziehen nicht nur die Sozialdemokraten rote Linien, sondern auch die obersten Richter. Das Verfassungsgericht verlangt aus gutem Grund eine Exit-Option für Deutschland – für den Fall, dass der Vertrag und sein Zustandekommen einer grundlegenden Überprüfung nicht standhalten. Und sie wollen, dass der Ausschuss, der über die Weiterentwicklung des Abkommens entscheidet, eine ausreichende demokratische Legitimierung erhält. Eine kluge Entscheidung.
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