Gewaltopfer haben Recht auf Prozessbegleitung
Neues Gesetz ab Januar 2017
HANNOVER DPA – Gewaltopfer bekommen in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Prozessbegleitung durch psychologisch geschultes Fachpersonal. Die Landesregierung habe am Dienstag ein entsprechendes Gesetz beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit. Profitieren können Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind.
In Niedersachsen können sich Gewaltopfer bereits seit 2013 durch psychosoziale Prozessbegleiter unterstützen lassen, was von der „Stiftung Opferhilfe“und freien Trägern angeboten wird. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der rechtliche Anspruch.