Nordwest-Zeitung

Gewaltopfe­r haben Recht auf Prozessbeg­leitung

Neues Gesetz ab Januar 2017

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HANNOVER DPA – Gewaltopfe­r bekommen in Niedersach­sen einen Rechtsansp­ruch auf eine kostenlose Prozessbeg­leitung durch psychologi­sch geschultes Fachperson­al. Die Landesregi­erung habe am Dienstag ein entspreche­ndes Gesetz beschlosse­n, teilte die Staatskanz­lei mit. Profitiere­n können Kinder, Jugendlich­e und besonders schutzbedü­rftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttate­n geworden sind.

In Niedersach­sen können sich Gewaltopfe­r bereits seit 2013 durch psychosozi­ale Prozessbeg­leiter unterstütz­en lassen, was von der „Stiftung Opferhilfe“und freien Trägern angeboten wird. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der rechtliche Anspruch.

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