BGH soll Freisprüche prüfen
MÜNCHEN/DPA – Der Bundesgerichtshof muss über die Freisprüche für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheiden. Nach der Urteilsbegründung durch das Landgericht München teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit, sie halte an ihrer Revision gegen diese drei Freisprüche fest. Die Beweisführung der Strafkammer sei lückenhaft und widersprüchlich.
Die Behörde hatte die Manager wegen versuchten Betrugs angeklagt. Um die Bank vor Schadenersatz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München im Jahr 2011 abgesprochen, so lautete der Vorwurf. Aber die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte im April 2015 alle Angeklagten freigesprochen.