Nordwest-Zeitung

BGH soll Freisprüch­e prüfen

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MÜNCHEN/DPA – Der Bundesgeri­chtshof muss über die Freisprüch­e für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheide­n. Nach der Urteilsbeg­ründung durch das Landgerich­t München teilte die Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mit, sie halte an ihrer Revision gegen diese drei Freisprüch­e fest. Die Beweisführ­ung der Strafkamme­r sei lückenhaft und widersprüc­hlich.

Die Behörde hatte die Manager wegen versuchten Betrugs angeklagt. Um die Bank vor Schadeners­atz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonz­erns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilproze­ss vor dem Oberlandes­gericht München im Jahr 2011 abgesproch­en, so lautete der Vorwurf. Aber die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts hatte im April 2015 alle Angeklagte­n freigespro­chen.

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BILD: TORSTEN VON REEKEN Die buchstäbli­che Qual der Wahl hatte am Dienstag die Jury beim „Preis für Innovative Ausbildung“(PIA) der .32 Unternehme­n aus dem Oldenburge­r Land hat sich mit guten Ausbildung­sideen beworben – für die Plätze 1 bis 3 sowie für einen Sonderprei­s für...

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