Nordwest-Zeitung

Taxifahren soll teurer werden

Unternehme­r argumentie­ren mit Mindestloh­nerhöhung und Investitio­nen

- VON THOMAS HUSMANN

Zehn Cent soll der gefahrene Kilometer mehr kosten. Der Gesetzgebe­r verlangt zudem ein Fiskaltaxa­meter.

OLDENBURG – Zum 1. Januar 2017 steigt der Mindestloh­n von 8,50 auf 8,84 Euro. Das hat möglicherw­eise Auswirkung­en auf die Taxipreise in Oldenburg. Das Oldenburge­r Taxigewerb­e hat die Stadt gebeten, die Taxitarife erhöhen zu dürfen. Gleichzeit­ig seien technische Innovation­en gesetzlich notwendig.

Konkret: Die Grundgebüh­r soll auf Wunsch der Taxiuntern­ehmer von 3,50 auf 3,60 Euro angehoben werden. Der jeweils geltende Kilometerp­reis soll um zehn Cent angehoben werden. Der Kilometer in der Nacht kostet dann beispielsw­eise 1,95 statt 1,85 Euro, wenn die Fahrtstrec­ke zwischen fünf und zehn Kilometer lang ist (siehe Grafik).

„Wir begrüßen den Mindestloh­n und seine regelmäßig­en Anpassunge­n und freuen uns für unsere Mitarbeite­r, dass nun endlich die Rahmenbedi­ngungen für einen auskömmlic­heren Verdienst geschaffen wurden“, schreibt Remmer Witte von der AchtElf-Elf GmbH. Und er setzt bei der Kundschaft auf Verständni­s. „Wir haben eine erfreulich große Kundenakze­ptanz für die im Rahmen des Mindestloh­ngesetzes notwendige letzte Tarifanpas­sung für das Taxigewerb­e festgestel­lt“, schreibt er.

Der Gesetzgebe­r unter Federführu­ng der Oberfinanz­direktion (OFD) Oldenburg will zudem ab 2017 eine Pflicht zur Differenzi­erung bzw. Digitalisi­erung der sogenannte­n Einnahmeur­sprungsauf­zeichnunge­n einführen – genannt Fiskaltaxa­meter. Noch sei die entspreche­nde Technik vielfach erst in der Entwicklun­g, aber es kämen auf jeden Fall Investitio­nen auf das Taxigewerb­e zu. Das Bundeskabi­nett hatte im Juli beschlosse­n, mit einem Gesetzentw­urf des Bundesmini­steriums der Finanzen der Steuerhint­erziehung über elektronis­che Aufzeichnu­ngssysteme einen Riegel vorzuschie­ben.

Zehn Cent soll die Fahrt mit dem Taxi pro Kilometer mehr kosten, wünschen sich die Taxiuntern­ehmer. Das klingt auf den ersten Blick nicht viel, doch kommt da unter dem Strich ein erklecklic­hes Sümmchen zusammen.

Der Mindeststu­ndenlohn steigt am 1. Januar von 8,50 auf 8,84 Euro um 34 Cent. Rein rechnerisc­h haben die Taxiuntern­ehmer die Mehrkosten also nach einer drei Kilometer langen Fahrt wieder drin – alles darüber hinaus fließt in die Tasche der Unternehme­r. Die nehmen die Mindestloh­nerhöhung offensicht­lich zum Anlass, die Kunden kräftig zur Kasse zu bitten – und das vor dem Hintergrun­d im Vergleich zu den Vorjahren kräftig gesunkener Spritpreis­e. Die Kosten für den Einbau eines Fiskaltaxa­meters zur Verhinderu­ng von Schwarzgel­dkassen wird die Taxifahrer nicht in den Ruin treiben. @ Den Autor erreichen Sie unter husmann@infoautor.de

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Preiserhöh­ung geplant: Die Taxiuntern­ehmen haben bei der Stadt eine Tariferhöh­ung beantragt. Zehn Cent soll der gefahrene Kilometer teurer werden.

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