Taxifahren soll teurer werden
Unternehmer argumentieren mit Mindestlohnerhöhung und Investitionen
Zehn Cent soll der gefahrene Kilometer mehr kosten. Der Gesetzgeber verlangt zudem ein Fiskaltaxameter.
OLDENBURG – Zum 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro. Das hat möglicherweise Auswirkungen auf die Taxipreise in Oldenburg. Das Oldenburger Taxigewerbe hat die Stadt gebeten, die Taxitarife erhöhen zu dürfen. Gleichzeitig seien technische Innovationen gesetzlich notwendig.
Konkret: Die Grundgebühr soll auf Wunsch der Taxiunternehmer von 3,50 auf 3,60 Euro angehoben werden. Der jeweils geltende Kilometerpreis soll um zehn Cent angehoben werden. Der Kilometer in der Nacht kostet dann beispielsweise 1,95 statt 1,85 Euro, wenn die Fahrtstrecke zwischen fünf und zehn Kilometer lang ist (siehe Grafik).
„Wir begrüßen den Mindestlohn und seine regelmäßigen Anpassungen und freuen uns für unsere Mitarbeiter, dass nun endlich die Rahmenbedingungen für einen auskömmlicheren Verdienst geschaffen wurden“, schreibt Remmer Witte von der AchtElf-Elf GmbH. Und er setzt bei der Kundschaft auf Verständnis. „Wir haben eine erfreulich große Kundenakzeptanz für die im Rahmen des Mindestlohngesetzes notwendige letzte Tarifanpassung für das Taxigewerbe festgestellt“, schreibt er.
Der Gesetzgeber unter Federführung der Oberfinanzdirektion (OFD) Oldenburg will zudem ab 2017 eine Pflicht zur Differenzierung bzw. Digitalisierung der sogenannten Einnahmeursprungsaufzeichnungen einführen – genannt Fiskaltaxameter. Noch sei die entsprechende Technik vielfach erst in der Entwicklung, aber es kämen auf jeden Fall Investitionen auf das Taxigewerbe zu. Das Bundeskabinett hatte im Juli beschlossen, mit einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen der Steuerhinterziehung über elektronische Aufzeichnungssysteme einen Riegel vorzuschieben.
Zehn Cent soll die Fahrt mit dem Taxi pro Kilometer mehr kosten, wünschen sich die Taxiunternehmer. Das klingt auf den ersten Blick nicht viel, doch kommt da unter dem Strich ein erkleckliches Sümmchen zusammen.
Der Mindeststundenlohn steigt am 1. Januar von 8,50 auf 8,84 Euro um 34 Cent. Rein rechnerisch haben die Taxiunternehmer die Mehrkosten also nach einer drei Kilometer langen Fahrt wieder drin – alles darüber hinaus fließt in die Tasche der Unternehmer. Die nehmen die Mindestlohnerhöhung offensichtlich zum Anlass, die Kunden kräftig zur Kasse zu bitten – und das vor dem Hintergrund im Vergleich zu den Vorjahren kräftig gesunkener Spritpreise. Die Kosten für den Einbau eines Fiskaltaxameters zur Verhinderung von Schwarzgeldkassen wird die Taxifahrer nicht in den Ruin treiben. @ Den Autor erreichen Sie unter husmann@infoautor.de