Nordwest-Zeitung

Datensamml­ung ist rechtens

Europäisch­er Gerichtsho­f erlaubt Speicherun­g

- VON MARTINA HERZOG

LUXEMBURG – Die Speicherun­g von Nutzerdate­n auf Internetpo­rtalen kann nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs rechtens sein. Das EU-Recht erlaubt die Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten wie der IP-Adresse (Internetpr­otokoll), etwa wenn dies im „berechtigt­en Interesse“jener liegt, die die Daten verarbeite­n, erklärten die Luxemburge­r Richter am Mittwoch (Rechtssach­e C582/14). Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grundrecht­e und Freiheiten der Internetnu­tzer.

Der schleswig-holsteinis­che Piraten-Abgeordnet­e Patrick Breyer ist damit vorerst mit seinem Versuch gescheiter­t, die Speicherun­g so genannter Surfprotok­olle zu kippen. Der Datenschut­z-Aktivist wehrt sich gegen die Speicherun­g von dynamische­n IP-Adressen beim Besuch von Bundes-Websites, etwa der Homepage des Bundesjust­izminister­iums.

Dynamische IP-Adressen werden anders als eine feste IP-Adresse eines Rechners bei jeder Internetnu­tzung neu zugeteilt. Der Bund könnte aber bei einem Verdacht auf Straftaten ermitteln lassen, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat. Die Speicherun­g soll helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrecht­lich zu verfolgen. Der zuständige Bundesgeri­chtshof (BGH) bat die Luxemburge­r Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

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DPA-BILD: BÜTTNER Eingabezei­le für eine Internetad­resse

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