Steuerbefreiung
BERLIN – Ehegatten können das Familienwohnheim steuerfrei erben, wenn sie dort weiter wohnen. „Entschließt sich der Erbe hingegen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall, das Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzen zu wollen, so wird die Steuerbefreiung versagt“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn zwingende Gründe für den Auszug vorliegen.“Das Finanzgericht Hessen hat in einem Urteil klargestellt, dass gesundheitliche Probleme nur dann als zwingende Gründe anzuerkennen sind, wenn dadurch die Haushaltsführung im Familienheim unmöglich ist (Az.: 1 K 877/15).