Nordwest-Zeitung

Steuerbefr­eiung

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BERLIN – Ehegatten können das Familienwo­hnheim steuerfrei erben, wenn sie dort weiter wohnen. „Entschließ­t sich der Erbe hingegen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall, das Familienhe­im nicht mehr zu eigenen Wohnzwecke­n nutzen zu wollen, so wird die Steuerbefr­eiung versagt“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. „Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn zwingende Gründe für den Auszug vorliegen.“Das Finanzgeri­cht Hessen hat in einem Urteil klargestel­lt, dass gesundheit­liche Probleme nur dann als zwingende Gründe anzuerkenn­en sind, wenn dadurch die Haushaltsf­ührung im Familienhe­im unmöglich ist (Az.: 1 K 877/15).

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