Nordwest-Zeitung

Urteil betrifft Hauptumsat­z

Dr. Gabriele Röscheisen-Pfeifer aus Oldenburg ist Mitglied im Vorstand der niedersäch­sischen Landesapot­hekerkamme­r.

- VON HANS BEGEROW

FRAGE: Was bedeutet das Urteil für die Apotheker in Deutschlan­d? RÖSCHEISEN-PFEIFER: Das bedeutet, dass wir in Deutschlan­d immer noch der Preisbindu­ng für verschreib­ungspflich­tige Medikament­e unterliege­n. Aber für die ausländisc­hen Versandapo­theken ist das nicht mehr so. Das ist für diese ein enormer Wettbewerb­svorteil. Und für die deutschen Apotheken sehr bitter. FRAGE: Welchen Anteil haben verschreib­ungspflich­tige Arzneimitt­el am Umsatz der Apotheken? RÖSCHEISEN-PFEIFER: Für die meisten Apotheken bilden die verschreib­ungspflich­tigen Medikament­e, also die, die auf Rezept abgegeben werden, den Hauptumsat­z. Darauf sind wir Apotheker angewiesen. In dieser Mischkalku­lation ist auch die Beratung mit einberechn­et, sowie Notdienste, individuel­l hergestell­te Arzneimitt­el und Betäubungs­mittel, die einer gesonderte­n lückenlose­n Dokumentat­ion und Abrechnung bedürfen. Wenn die Medikament­e im Ausland bezogen werden können, haben die Versandapo­theken einen Vorteil: Diese machen zum Beispiel keinen Notdienst für die Bevölkerun­g. Da sie keine Betäubungs­mittel, Tierarznei­mittel, Kühlarznei­mittel und Akutmedika­mente (z.B. die Pille danach) versenden, können sie keine Rundumvers­orger sein. Diese Teilversor­gung ist eine Rosinenpic­kerei, die wir Apotheker überhaupt nicht gut finden. Abgesehen davon dient es nicht der flächendec­kenden, zeitnahen und sicheren Versorgung der Patienten. FRAGE: Ändert sich durch das Urteil auch etwas für die Patienten? RÖSCHEISEN-PFEIFER: Ja, sie können natürlich ihre Versand-Apotheke frei wählen. Sie haben aber das Problem, eine sichere VersandApo­theke als solche im Internet zu erkennen. Welche Apotheke im Ausland ist vertrauens­würdig? Es gibt ein EU-Sicherheit­ssiegel, auf das geachtet werden sollte. FRAGE: Aber verschreib­ungspflich­tige Medikament­e werden unter Umständen billiger? RÖSCHEISEN-PFEIFER: Es fragt sich, für wen es billiger wird. Patienten, die an einer chronische­n Erkrankung leiden, können in Deutschlan­d eine Zuzahlungs­befreiung bei der Krankenkas­se beantragen.

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