Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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AUCH FÜR BÄUME, die über Telefon oder Internet bestellt werden, gilt das bei Fernabsatz­verträgen übliche 14-tägige Widerrufsr­echt. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) Celle entschiede­n. Bei „wurzelnack­ten, lebenden Bäumen“, so das Gericht, handele es sich nicht um verderblic­he Waren (für die dieses Widerrufsr­echt so nicht greift). Der Verkäufer argumentie­rte, dass für die „verderblic­hen Bäume“die Ausnahmere­gelung gelten müsse. Da aber die Verweildau­er der Bäume beim Verbrauche­r lang sei, sah das Gericht dies anders (OLG Celle, Az.: 2 U 154/12). wb

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