VERBRAUCHERURTEIL
AUCH FÜR BÄUME, die über Telefon oder Internet bestellt werden, gilt das bei Fernabsatzverträgen übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Bei „wurzelnackten, lebenden Bäumen“, so das Gericht, handele es sich nicht um verderbliche Waren (für die dieses Widerrufsrecht so nicht greift). Der Verkäufer argumentierte, dass für die „verderblichen Bäume“die Ausnahmeregelung gelten müsse. Da aber die Verweildauer der Bäume beim Verbraucher lang sei, sah das Gericht dies anders (OLG Celle, Az.: 2 U 154/12). wb