Landwirtschaftskammer hadert mit geplantem Budget
Diskussion über Reform – „Sieben Mal geändert“
OLDENBURG/HANNOVER/JSM – Annäherung, aber noch keine Einigkeit: Die von der Landesregierung geplante Reform der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg gestaltet sich weiterhin schwierig.
Bei einer Anhörung in dieser Woche im Agrarausschuss des Landtags bemängelte Kammerpräsident Gerhard Schwetje, dass die bisherigen Vereinbarungen „in vielen Fällen nicht konkret und nicht bestimmt genug“seien. Seit Beginn der Beratungen im März sei die Frage, welche Aufgaben der Kammer künftig zugewiesen werden und wie die Kostenerstattung des Landes ausfällt, bereits „sieben Mal geändert“worden. „Und ich denke nicht, dass das siebte Mal schon das letzte Mal war“, fügte er hinzu.
Hintergrund: Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte Mitte August einen Gesetzentwurf vorgestellt, in dessen Mittelpunkt eine stärkere Entflechtung von hoheitlichen und berufsständischen Aufgaben steht. Während staatliche Überwachungsaufgaben, etwa als Dünge- und Pflanzenschutzbehörde, auch künftig weiter zu 100 Prozent durch das Land finanziert werden sollen, soll die LWK Aufgaben, bei der sie als Interessenträger der Landwirtschaft fungiert, etwa bei der fachlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Bauern, künftig über Mitgliedsbeiträge finanzieren. Die Landesregierung reagiert mit dem Gesetzentwurf u.a. auch auf eine Rechnungshofkritik von 2012.
Bei der Anhörung kritisierte Schwetje vor allem die geplante finanzielle Ausstattung der Kammer mit 77,1 Millionen Euro im kommenden Jahr. Wenn man die wachsenden Aufgaben, etwa zur Düngemittelüberwachung, berücksichtige, liege dies unter dem Ansatz von 2016. Aus Sicht von Schwetje würde der jetzt festgelegte Betrag nicht ausreichen, um alle wichtigen Projekte angemessen zu finanzieren. Zunächst sei überdies von 79,8 Millionen Euro die Rede gewesen.
Beim Landwirtschaftlichen Unternehmertag am Donnerstag in Oldenburg zeigte sich Schwetje dennoch optimistisch, dass man eine Lösung finden werde, „mit der am Ende alle Beteiligten leben“können. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.