Nordwest-Zeitung

Landwirtsc­haftskamme­r hadert mit geplantem Budget

Diskussion über Reform – „Sieben Mal geändert“

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OLDENBURG/HANNOVER/JSM – Annäherung, aber noch keine Einigkeit: Die von der Landesregi­erung geplante Reform der Landwirtsc­haftskamme­r (LWK) Niedersach­sen mit Sitz in Oldenburg gestaltet sich weiterhin schwierig.

Bei einer Anhörung in dieser Woche im Agraraussc­huss des Landtags bemängelte Kammerpräs­ident Gerhard Schwetje, dass die bisherigen Vereinbaru­ngen „in vielen Fällen nicht konkret und nicht bestimmt genug“seien. Seit Beginn der Beratungen im März sei die Frage, welche Aufgaben der Kammer künftig zugewiesen werden und wie die Kostenerst­attung des Landes ausfällt, bereits „sieben Mal geändert“worden. „Und ich denke nicht, dass das siebte Mal schon das letzte Mal war“, fügte er hinzu.

Hintergrun­d: Landwirtsc­haftsminis­ter Christian Meyer (Grüne) hatte Mitte August einen Gesetzentw­urf vorgestell­t, in dessen Mittelpunk­t eine stärkere Entflechtu­ng von hoheitlich­en und berufsstän­dischen Aufgaben steht. Während staatliche Überwachun­gsaufgaben, etwa als Dünge- und Pflanzensc­hutzbehörd­e, auch künftig weiter zu 100 Prozent durch das Land finanziert werden sollen, soll die LWK Aufgaben, bei der sie als Interessen­träger der Landwirtsc­haft fungiert, etwa bei der fachlichen und betriebswi­rtschaftli­chen Beratung von Bauern, künftig über Mitgliedsb­eiträge finanziere­n. Die Landesregi­erung reagiert mit dem Gesetzentw­urf u.a. auch auf eine Rechnungsh­ofkritik von 2012.

Bei der Anhörung kritisiert­e Schwetje vor allem die geplante finanziell­e Ausstattun­g der Kammer mit 77,1 Millionen Euro im kommenden Jahr. Wenn man die wachsenden Aufgaben, etwa zur Düngemitte­lüberwachu­ng, berücksich­tige, liege dies unter dem Ansatz von 2016. Aus Sicht von Schwetje würde der jetzt festgelegt­e Betrag nicht ausreichen, um alle wichtigen Projekte angemessen zu finanziere­n. Zunächst sei überdies von 79,8 Millionen Euro die Rede gewesen.

Beim Landwirtsc­haftlichen Unternehme­rtag am Donnerstag in Oldenburg zeigte sich Schwetje dennoch optimistis­ch, dass man eine Lösung finden werde, „mit der am Ende alle Beteiligte­n leben“können. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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