Pflegefamilien für junge Flüchtlinge fehlen
Unbegleitete Minderjährige werden nach ihrer Ankunft auf verschiedenen Wegen betreut
OLDENBURG/MG – 94 ganz junge Menschen, die eine lange Flucht hinter sich gebracht haben, wurden in diesem Jahr in Oldenburg in Obhut genommen. Hinzu kommen 83 weitere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die zunächst eine vorläufige Inobhutnahme – sie ermöglichen es Jugendämtern, die Zuständigkeit an andere Behörden abzugeben und so die Belastung einzelner Jugendämter gleichmäßiger zu verteilen – galt. „Zu einem hohen Anteil“, wie es aus der Verwaltung heißt, seien diese jedoch schließlich in reguläre umgewandelt worden. Gesundheitszustand, mögliche Verwandte und auch die Rücksprache mit den Betroffenen selbst können Gründe für diese Entscheidung sein.
Vor allem Jugendliche, allerdings zu einem Großteil Jungen, wurden auf diese Weise aufgenommen und entweder in Jugendhilfeeinrichtungen (Jugendhilfezentrum und Wohngruppe Presuhnstraße) oder bei geeigneten Personen untergebracht – letztere entweder im eigenen Haushalt (nach Prüfung), in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (Familienzimmer oder dezentral) oder in Aufnahmeeinrichtungen des Landes (Familienzimmer). „Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht bei der Wahl der Unterbringung im Vordergrund“, so Sozialdezernentin Dagmar Sachse auf Ð -Anfrage.
Wenn die Jugendlichen in einer Pflegefamilie leben möchten, vermittelt das Jugendamt sie entsprechend. „Bislang konnte für alle Jugendlichen eine passende Familie gefunden werden“, sagt sie. Das fördere nicht nur ihre rasche Integration, sondern bedeute auch für die Familien selbst eine „große Bereicherung“, wie es die Erfahrungen zeigen. Allerdings sind Bereitschaft und Möglichkeiten in den vergangenen Monaten gesunken. Gab es im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 noch eine große Bereitschaft, diesen Kinder eine neue Heimat zu geben, habe das Interesse mittlerweile nachgelassen. „Wir suchen deshalb weiterhin Familien und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, einen unbegleiteten geflüchteten Jugendlichen bei sich aufzunehmen“, heißt es. Und: „Die Erfahrungen zeigen, dass sie sich schnell in den Familienalltag einleben – es entstehen enge Beziehungen, sie lernen schnell die deutsche Sprache.“
Wichtig fürs Verständnis: Bei besagten minderjährigen Flüchtlingen liegt in der Hauptsache keine akute Gesundheitsgefährdung oder ein „Mangel elterlicher Fürsorgepflicht“vor, wie es behördlich heißt. „Inobhutnahmen“erfolgen aufgrund des fehlenden Beistands durch Sorgeberechtigte. Die ärztliche Versorgung bleibt da immer sichergestellt, auch Schulbesuche werden angemeldet.