VERKEHRSRECHT
DER KLÄGER hatte einen Katalysator online gekauft und in sein Fahrzeug einbauen lassen. Anschließend stellte sich heraus, dass das Auto nicht mehr die gleichen Fahrleistungen erbrachte wie zuvor. Daraufhin schickte der Kläger das Ersatzteil zurück und verlangte die Erstattung des Kaufpreises. Er berief sich dabei auf die Regeln für OnlineVerträge, die nach Prüfung von Eigenschaften und Funktionsweise grundlos widerrufen werden können. Diese Regeln sollen den Verbrauchernachteil gegenüber dem Kauf im Laden ausgleichen. Nicht aber den Online-Kunden besser stellen, wie der Bundesgerichtshof einwandte (Az.: VIII ZR 55/15). Die Klage wurde abgewiesen.