Nordwest-Zeitung

VERKEHRSRE­CHT

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DER KLÄGER hatte einen Katalysato­r online gekauft und in sein Fahrzeug einbauen lassen. Anschließe­nd stellte sich heraus, dass das Auto nicht mehr die gleichen Fahrleistu­ngen erbrachte wie zuvor. Daraufhin schickte der Kläger das Ersatzteil zurück und verlangte die Erstattung des Kaufpreise­s. Er berief sich dabei auf die Regeln für OnlineVert­räge, die nach Prüfung von Eigenschaf­ten und Funktionsw­eise grundlos widerrufen werden können. Diese Regeln sollen den Verbrauche­rnachteil gegenüber dem Kauf im Laden ausgleiche­n. Nicht aber den Online-Kunden besser stellen, wie der Bundesgeri­chtshof einwandte (Az.: VIII ZR 55/15). Die Klage wurde abgewiesen.

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