PRESSESTIMMEN
Zum Ceta-Abkommen schreibt der
Rückblickend war es ein Fehler, dass die EU-Kommission den nationalen Parlamenten überhaupt ein Mitspracherecht bei Ceta eingeräumt hat. Der Europäische Gerichtshof prüft, ob die Parlamente der Mitgliedsländer zu hören sind oder nicht. Sobald eine Entscheidung da ist, muss dafür gesorgt werden, dass sich das Theater mit der Wallonie nicht wiederholen kann. Das heißt: Wenn Handelspolitik Sache der EU ist, dann verhandelt die Kommission. Und die Mitgliedsstaaten sowie das EuropaParlament müssen zustimmen.