Nordwest-Zeitung

Schnell handeln

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WEIMAR – Wollen Beamte gegen die Beförderun­g eines Kollegen Widerspruc­h einlegen, sollten sie nicht zu lange warten. Macht das jemand erst vier Jahre nach der Beförderun­g, hat er keine Aussicht auf Erfolg. Darauf weist die Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidu­ng des Thüringer Oberverwal­tungsgeric­hts (Az.: 2 KO 31/16).

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