Netzwerkbetreiber für Inhalte belangen
HANNOVER/EPD – Wenn Facebook Hasskommentare nicht löscht, sollen Strafverfolgungsbehörden notfalls gegen Unternehmens-Chef Mark Zuckerberg vorgehen. Das fordern die Fraktionen von SPD und Grünen im niedersächsischen Landtag, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. In einem Entschließungsantrag berufen sich die Fraktionen auf Paragraf 130 zur Volksverhetzung im Strafgesetzbuch. Ihrer Auffassung nach machen sich die Verantwortlichen von sozialen Netzwerken strafbar, „wenn sie volksverhetzende Inhalte tolerieren und nicht umgehend löschen“.