Nordwest-Zeitung

Traktorfah­rer erhält Bewährungs­strafe

Zug kollidiert mit Güllefass – Zwei Tote und viele Verletzte

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IBBENBÜREN/DPA – Eine kurze Kontrolle der Kupplung hätte das Zugunglück mit zwei Toten und vielen Verletzten verhindern können: Weil er fahrlässig handelte und dadurch seinen Gülleanhän­ger auf einem Bahnüberga­ng verlor, ist ein Traktorfah­rer zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro Geldbuße zugunsten der Notfallsee­lsorge zahlen. Der Richter des Amtsgerich­ts Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) sah es am Montag als erwiesen an, dass der 25-Jährige es versäumt hatte, nachzusehe­n, ob der Sicherungs­bolzen an der Kupplung ordnungsge­mäß vorgeschob­en war. Weil der Bolzen fehlte, löste sich der Anhänger mit dem Güllefass beim Überqueren der Gleise. Als die Verbindung riss, blockierte­n die Notbremsen des Anhängers. Weit auf die Schienen ragend blieb er stehen.

Richter wie Staatsanwa­lt hatten dem Angeklagte­n zu Gute gehalten, dass er in großer Panik und Verzweiflu­ng alles versucht hatte, das Unglück abzuwenden: Er hatte den Notruf verständig­t, versucht Hilfe zu holen. Als sich Minuten später die Schranken senkten, war er wild mit den Armen rudernd in Richtung des Zuges gerannt.

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