Vorsicht beim Minijob
Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Witwen oder Witwer neben ihrer Rente problemlos einen 450-EuroJob ausüben können. Hierbei ist aber Vorsicht angesagt: Auch ein Minijob kann dazu führen, dass die Rente zu kürzen ist. Das passiert dann, wenn außer dem Minijob noch andere Einkünfte, insbesondere eine eigene Rente, vorhanden sind. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und dürfen den Freibetrag von zurzeit 803,88 Euro netto nicht überschreiten. Der Rentenversicherer muss daher immer informiert werden. Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung kostenlos unter der Nummer t 0800/100 04 80 28 oder im Internet unter
@ www.drv-oldenburg-bremen.de
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