Nordwest-Zeitung

Vorsicht beim Minijob

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Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Witwen oder Witwer neben ihrer Rente problemlos einen 450-EuroJob ausüben können. Hierbei ist aber Vorsicht angesagt: Auch ein Minijob kann dazu führen, dass die Rente zu kürzen ist. Das passiert dann, wenn außer dem Minijob noch andere Einkünfte, insbesonde­re eine eigene Rente, vorhanden sind. Alle Einkünfte werden zusammenge­rechnet und dürfen den Freibetrag von zurzeit 803,88 Euro netto nicht überschrei­ten. Der Rentenvers­icherer muss daher immer informiert werden. Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenvers­icherung kostenlos unter der Nummer t 0800/100 04 80 28 oder im Internet unter

@ www.drv-oldenburg-bremen.de

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