Urlaubsgruß auf Facebook lockt Einbrecher an
Landgericht verurteilt Täter zu Jugendstrafen mit Bewährung – Von Polizei auf frischer Tat ertappt
OLDENBURG – Man sollte auf Facebook nicht alles mitteilen. Das musste eine junge Oldenburgerin erkennen. Sie hatte im Sommer vergangenen Jahres gepostet, dass sie sich mit ihrer ganzen Familie nunmehr im Urlaub befände. Das mussten dann vier Einbrecher aus Oldenburg nicht zweimal lesen.
Und weil einer von ihnen das Mädchen sogar kannte, wusste er auch, wo sich das Anwesen der Familie befindet. Man fuhr hin und brach ein – mit unterschiedlicher Tatbeteiligung.
Am Montag nun mussten sich die vier jungen Angeklagten im Alter zwischen 20 und 22 Jahren wegen der dreisten Tat in zweiter Instanz vor dem Oldenburger Landgericht verantworten.
Die beiden, die im Haus waren, wurden zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung, beziehungsweise zehn Monaten Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht gegen sie einen sogenannten „Warnschussarrest“.
Der, der das Auto fuhr, wurde zu sechs Monaten Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Und der, der Schmiere stand, zu einer Geldstrafe von 1250 Euro.
Damit verschärfte die Berufungskammer teils ein früheres Urteil des Amtsgerichtes. Gegen das erste Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Die Angeklagten wollten damals professionell vorgehen und nutzten einen einfachen Trick, um die An- und Abwesenheit der Bewohner zu überprüfen. Ein Fenster wurde aufgehebelt, die beiden Hauptangeklagten stiegen ein. Doch die Hausbewohner waren nicht unvorbereitet gewesen. Sie hatten ein System installieren lassen, das bei Einbruch einen stillen Alarm auslöst. Der Hauptangeklagte hatte schon den Goldschmuck in den Taschen und wollte gerade einen Tresor aus dem Haus tragen, als ihn draußen die Polizei bereits erwartete.
Der 21-Jährige hatte alles zugegeben und auch die Tatbeteiligung der anderen geschildert. So war es auch im ersten Prozess vorm Amtsgericht. Gestern nun ruderte er zurück.
Die anderen hätten kaum etwas gemacht oder gewusst, stellte er die Aufzeichnungen der Polizei und des Amtsgerichtes infrage. Das brachte ihm von Seiten des Anklagevertreters die Bemerkung ein, ob er das Gericht für blöd verkaufen wolle. Die Aussage hatte dann Konsequenzen: Das Landgericht erhöhte die vom Amtsgericht verhängte Jugendstrafe mit Bewährung um fünf Monate.