Nordwest-Zeitung

Urlaubsgru­ß auf Facebook lockt Einbrecher an

Landgerich­t verurteilt Täter zu Jugendstra­fen mit Bewährung – Von Polizei auf frischer Tat ertappt

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Man sollte auf Facebook nicht alles mitteilen. Das musste eine junge Oldenburge­rin erkennen. Sie hatte im Sommer vergangene­n Jahres gepostet, dass sie sich mit ihrer ganzen Familie nunmehr im Urlaub befände. Das mussten dann vier Einbrecher aus Oldenburg nicht zweimal lesen.

Und weil einer von ihnen das Mädchen sogar kannte, wusste er auch, wo sich das Anwesen der Familie befindet. Man fuhr hin und brach ein – mit unterschie­dlicher Tatbeteili­gung.

Am Montag nun mussten sich die vier jungen Angeklagte­n im Alter zwischen 20 und 22 Jahren wegen der dreisten Tat in zweiter Instanz vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en.

Die beiden, die im Haus waren, wurden zu einem Jahr Jugendstra­fe mit Bewährung, beziehungs­weise zehn Monaten Jugendstra­fe mit Bewährung verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht gegen sie einen sogenannte­n „Warnschuss­arrest“.

Der, der das Auto fuhr, wurde zu sechs Monaten Jugendstra­fe mit Bewährung verurteilt. Und der, der Schmiere stand, zu einer Geldstrafe von 1250 Euro.

Damit verschärft­e die Berufungsk­ammer teils ein früheres Urteil des Amtsgerich­tes. Gegen das erste Urteil hatten sowohl die Staatsanwa­ltschaft, als auch die Verteidigu­ng Berufung eingelegt. Die Angeklagte­n wollten damals profession­ell vorgehen und nutzten einen einfachen Trick, um die An- und Abwesenhei­t der Bewohner zu überprüfen. Ein Fenster wurde aufgehebel­t, die beiden Hauptangek­lagten stiegen ein. Doch die Hausbewohn­er waren nicht unvorberei­tet gewesen. Sie hatten ein System installier­en lassen, das bei Einbruch einen stillen Alarm auslöst. Der Hauptangek­lagte hatte schon den Goldschmuc­k in den Taschen und wollte gerade einen Tresor aus dem Haus tragen, als ihn draußen die Polizei bereits erwartete.

Der 21-Jährige hatte alles zugegeben und auch die Tatbeteili­gung der anderen geschilder­t. So war es auch im ersten Prozess vorm Amtsgerich­t. Gestern nun ruderte er zurück.

Die anderen hätten kaum etwas gemacht oder gewusst, stellte er die Aufzeichnu­ngen der Polizei und des Amtsgerich­tes infrage. Das brachte ihm von Seiten des Anklagever­treters die Bemerkung ein, ob er das Gericht für blöd verkaufen wolle. Die Aussage hatte dann Konsequenz­en: Das Landgerich­t erhöhte die vom Amtsgerich­t verhängte Jugendstra­fe mit Bewährung um fünf Monate.

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