Nordwest-Zeitung

Pflege-Auszeit

-

Möglichkei­ten einer berufliche­n Auszeit:  Zehn Tage: Bei einem kurzfristi­gen Pflegefall können Arbeitnehm­er für zehn Tage pausieren. Seit 2015 gibt es in einem solchen Fall das Pflegeunte­rstützungs­geld, das in diesem Zeitraum als Lohnersatz gezahlt wird.  Sechs Monate: Um einen Angehörige­n zu pflegen, können Arbeitnehm­er für ein halbes Jahr komplett aus

Pdem Job aussteigen oder auf Teilzeit gehen. Um den Lohnausfal­l auszugleic­hen, kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden.  Zwei Jahre: Neben der Komplett-Auszeit besteht die Möglichkei­t, die Wochenarbe­itszeit für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf 15 Stunden zu reduzieren. Auch hier besteht die Möglichkei­t eines zinslosen Darlehens.

Direktwahl Politik-Redaktion: 0441/9988-2018

Newspapers in German

Newspapers from Germany