Pflege-Auszeit
Möglichkeiten einer beruflichen Auszeit: Zehn Tage: Bei einem kurzfristigen Pflegefall können Arbeitnehmer für zehn Tage pausieren. Seit 2015 gibt es in einem solchen Fall das Pflegeunterstützungsgeld, das in diesem Zeitraum als Lohnersatz gezahlt wird. Sechs Monate: Um einen Angehörigen zu pflegen, können Arbeitnehmer für ein halbes Jahr komplett aus
Pdem Job aussteigen oder auf Teilzeit gehen. Um den Lohnausfall auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Zwei Jahre: Neben der Komplett-Auszeit besteht die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf 15 Stunden zu reduzieren. Auch hier besteht die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.
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