Nordwest-Zeitung

GEZ-Verweigeri­n muss nicht in Haft

Anordnung aufgehoben

-

POTSDAM DPA – Eine 43-jährige Brandenbur­gerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbe­itrags verweigert, muss nicht in Haft. Das Landgerich­t Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingung­shaft gegen die alleinerzi­ehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssp­recher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenbur­g (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau ausstehend­e Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreib­en. Da die 43Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgerich­t Brandenbur­g/ Havel im August die Erzwingung­shaft an.

Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehen­d ausgelegt, dass der Gläubiger – also der rbb – seinen Antrag zurückgeno­mmen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe.

Der rbb erklärte dagegen, Herr des Vollstreck­ungsverfah­rens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensa­uskunft zu erzwingen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany