GEZ-Verweigerin muss nicht in Haft
Anordnung aufgehoben
POTSDAM DPA – Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau ausstehende Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/ Havel im August die Erzwingungshaft an.
Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehend ausgelegt, dass der Gläubiger – also der rbb – seinen Antrag zurückgenommen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe.
Der rbb erklärte dagegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen.