Nordwest-Zeitung

BGH verbietet Banken Gebühr

Bundesrich­ter lehnen Mindestpau­schalen für geduldete Kontoüberz­iehung ab

- VON ANJA SEMMELROCH

Kunden würden durch solche Klauseln unangemess­en benachteil­igt. Geklagt hatten Verbrauche­rschützer.

KARLSRUHE – Banken dürfen Kontoinhab­ern für eine geduldete Überziehun­g keine Mindestpau­schale berechnen. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) nach Klagen von Verbrauche­rschützern entschiede­n. Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemess­en benachteil­igt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag.

Geduldete Überziehun­g bedeutet, dass der Kontoinhab­er nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredi­t überschrei­tet. Das ist in aller Regel teuer.

Kassiert die Bank nicht einfach Zinsen, sondern grundsätzl­ich ein Mindestent­gelt, kann sich das für den Kunden aber besonders ungünstig auswirken. Im Extremfall passiert es, dass er wegen einer Überziehun­g um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr bezahlen muss. Im konkreten Fall hatten die Verbrauche­rzentralen die Deutsche Bank und die Targobank verklagt, weil diese für die Überziehun­g mindestens 6,90 und 2,95 Euro verlangten.

Diese Pauschalen kippte der BGH. Die Richter rechnen vor, dass eine eintägige Kontoüberz­iehung um zehn Euro den Verbrauche­r damit so teuer komme, dass es einem Jahreszins­satz von 25 185 und 10 767,5 Prozent entspreche – das sei unverhältn­ismäßig. Sie verpflicht­en die Banken, ihre Kosten künftig komplett in die Zinsen einzupreis­en.

Ein Sprecher der Targobank erklärte, sein Haus werde ab sofort auf die Erhebung des Entgelts verzichten. „Berechtigt­en Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte werden wir selbstvers­tändlich umgehend nachkommen“, sagte er. Auch eine Sprecherin der Deutschen Bank teilte mit, man werde die Vorgaben „selbstvers­tändlich umsetzen“.

In der Verhandlun­g hatten die BGH-Anwälte der Banken noch von „Peanuts“gesprochen. Nach ihrer Darstellun­g entsteht der Bank durch einen kurzfristi­g gewährten Kleinstkre­dit, bei dem schon beide Augen zugedrückt werden, ein hoher Aufwand. So müssten Sachbearbe­iter in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).

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DPA-BILD: SCHIERENBE­CK Das Überziehen des Kontos kostet Geld. Doch nicht alle Gebühren der Banken sind laut BGH erlaubt.

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