Täter sind schnell wieder abgetaucht
Waren werden mit gefälschten Daten ergaunert
PETERSFEHN/OLDENBURG CK – Betrüger bestellen Waren, die Rechnung soll jemand anders bezahlen. Einige Fragen und Antworten zu der Masche.
Wie gehen die Täter vor
Die Täter suchen sich die Adresse eines unbescholtenen Bürgers – zum Beispiel aus dem Telefonbuch. Dann bestellen sie mit einer falschen E-Mail-Adresse und weiteren gefälschten Daten Waren. Als Rechnungsadresse geben sie die richtige Adresse an. Liefern lassen sie die Waren aber zum Beispiel an einen Paketshop oder eine andere Abholstation. Dort nehmen sie die Ware mit gefälschten Vollmachten oder Ausweisen entgegen.
Wie ermittelt die Polizei
Die Täter zu ermitteln ist schwierig, sagt Heiner Vorwerk von der Polizei Bad Zwischenahn. In einigen Fällen steckten hinter gefälschten Bestellungen organisierte Banden, die ihre Masche für kurze Zeit in einem Ort anwenden. Nur ganz selten könne ein Täter auf frischer Tat ertappt werden. Bis zur Anzeige sind die Gauner längst weg. Werden die Bestellungen über das Internet aufgegeben, könnte die Polizei über die sogenannte IP-Adresse ermitteln, wer sie abgeschickt hat. Diese Daten werden aber in der Regel gelöscht, bevor es zur Anzeige kommt.
Was können Opfer tun
Der erste Weg sollte zur Polizei führen, um Strafanzeige zu erstatten. Auch wenn die Täter nicht ermittelt werden können, bleibt der Betroffene so wenigstens nicht auf den falschen Rechnungen sitzen. Zum Opfer werden damit natürlich die Versandhändler, die für die gelieferten waren keine Bezahlung erhalten.
Landet das Opfer möglicherweise bei der Schufa
Ein negativer Eintrag bei der Schufa oder einen anderen Auskunftei dürfe aus einem solchen Betrug nicht resultieren. Dennoch sei es ratsam, regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen.
Gibt es wegen eines Betruges einen negativen Eintrag, könne das Opfer unter Verweis auf die Vorgangsnummer der Polizei oder das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft die Löschung dieses Eintrags durchsetzen, so Heiner Vorwerk. Musterbriefe für die kostenlose Selbstauskunft gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
@ www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
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