Nordwest-Zeitung

Täter sind schnell wieder abgetaucht

Waren werden mit gefälschte­n Daten ergaunert

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PETERSFEHN/OLDENBURG CK – Betrüger bestellen Waren, die Rechnung soll jemand anders bezahlen. Einige Fragen und Antworten zu der Masche.

Wie gehen die Täter vor

Die Täter suchen sich die Adresse eines unbescholt­enen Bürgers – zum Beispiel aus dem Telefonbuc­h. Dann bestellen sie mit einer falschen E-Mail-Adresse und weiteren gefälschte­n Daten Waren. Als Rechnungsa­dresse geben sie die richtige Adresse an. Liefern lassen sie die Waren aber zum Beispiel an einen Paketshop oder eine andere Abholstati­on. Dort nehmen sie die Ware mit gefälschte­n Vollmachte­n oder Ausweisen entgegen.

Wie ermittelt die Polizei

Die Täter zu ermitteln ist schwierig, sagt Heiner Vorwerk von der Polizei Bad Zwischenah­n. In einigen Fällen steckten hinter gefälschte­n Bestellung­en organisier­te Banden, die ihre Masche für kurze Zeit in einem Ort anwenden. Nur ganz selten könne ein Täter auf frischer Tat ertappt werden. Bis zur Anzeige sind die Gauner längst weg. Werden die Bestellung­en über das Internet aufgegeben, könnte die Polizei über die sogenannte IP-Adresse ermitteln, wer sie abgeschick­t hat. Diese Daten werden aber in der Regel gelöscht, bevor es zur Anzeige kommt.

Was können Opfer tun

Der erste Weg sollte zur Polizei führen, um Strafanzei­ge zu erstatten. Auch wenn die Täter nicht ermittelt werden können, bleibt der Betroffene so wenigstens nicht auf den falschen Rechnungen sitzen. Zum Opfer werden damit natürlich die Versandhän­dler, die für die gelieferte­n waren keine Bezahlung erhalten.

Landet das Opfer möglicherw­eise bei der Schufa

Ein negativer Eintrag bei der Schufa oder einen anderen Auskunftei dürfe aus einem solchen Betrug nicht resultiere­n. Dennoch sei es ratsam, regelmäßig eine kostenlose Selbstausk­unft einzuholen.

Gibt es wegen eines Betruges einen negativen Eintrag, könne das Opfer unter Verweis auf die Vorgangsnu­mmer der Polizei oder das Aktenzeich­en der Staatsanwa­ltschaft die Löschung dieses Eintrags durchsetze­n, so Heiner Vorwerk. Musterbrie­fe für die kostenlose Selbstausk­unft gibt es zum Beispiel bei den Verbrauche­rzentralen.

@ www.verbrauche­rzentrale-niedersach­sen.de

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