Mehr Beauftragte für Gleichstellung
HANNOVER/DPA – Niedersächsische Kommunen mit mehr als 20000 Einwohnern müssen künftig eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Eine entsprechende Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. Nach bisheriger Regelung mussten lediglich Landkreise und große Städte eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Die nun zusätzlich verpflichteten Kommunen will das Land mit 1,6 Millionen Euro für die neuen Stellen unterstützen.