Nordwest-Zeitung

Brandstift­er bringt sich selbst in Gefahr

Geldstrafe für Oldenburge­r

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

WEHNEN/OLDENBURG – Wegen Sachbeschä­digung in zwei Fällen hat das Landgerich­t einen 28 Jahre alten Oldenburge­r zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Damit ist der Angeklagte glimpflich davongekom­men. Ursprüngli­ch musste er sich wegen versuchter schwerer Brandstift­ung verantwort­en. Laut Anklage soll er versucht haben, am 1. April diesen Jahres die Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen in Brand zu setzen. Wie schon zu früheren Zeiten hielt sich der Angeklagte auch zur Tatzeit dort als Patient auf.

Auch jetzt stand seine erneute Unterbring­ung in der geschlosse­nen Psychiatri­e zur Debatte. Und es wäre auch wohl so gekommen, wenn ihm eine vorsätzlic­he Brandstift­ung nachgewies­en worden wäre. Doch dem war nicht so. Der Angeklagte hatte am Tattag auf der Damentoile­tte der Klinik ein Feuer entfachen wollen. Dazu hatte er seine Plastikjac­ke entzündet. Doch das führte nur zu einer enormen Rauchentwi­cklung. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte vorgehabt, seinem Leben ein Ende zu setzen. Doch der Rauch verhindert­e das. Der 28-Jährige bestritt, die Klinik in Brand setzen zu wollen. Er habe sich deswegen extra den gefliesten Toilettenr­aum ausgesucht, damit das mögliche Feuer eben nicht auf Gebäude hätte übergreife­n können.

Diese glaubhaft vorgetrage­ne Version des Geschehens war dem Angeklagte­n auch nicht zu widerlegen gewesen. Zumindest fehlte es an einem Vorsatz für die Tat. Damit war die versuchte schwere Brandstift­ung als Hauptvorwu­rf der Anklage vom Tisch. Was blieb, waren kleinere Sachbeschä­digungen, wie das Zerschlage­n einer Scheibe. Und ein extrem hohes Gefährdung­spotenzial war auch nicht gegeben, so dass auch die mögliche Unterbring­ung vom Tisch war.

Nach einem Gutachten stellt der Mann keine Gefahr für die Allgemeinh­eit dar. Eigentlich gefährdet er sich lediglich selbst. Und das auch nur, um auf sich aufmerksam zu machen.

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