Brandstifter bringt sich selbst in Gefahr
Geldstrafe für Oldenburger
WEHNEN/OLDENBURG – Wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen hat das Landgericht einen 28 Jahre alten Oldenburger zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Damit ist der Angeklagte glimpflich davongekommen. Ursprünglich musste er sich wegen versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Laut Anklage soll er versucht haben, am 1. April diesen Jahres die Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen in Brand zu setzen. Wie schon zu früheren Zeiten hielt sich der Angeklagte auch zur Tatzeit dort als Patient auf.
Auch jetzt stand seine erneute Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zur Debatte. Und es wäre auch wohl so gekommen, wenn ihm eine vorsätzliche Brandstiftung nachgewiesen worden wäre. Doch dem war nicht so. Der Angeklagte hatte am Tattag auf der Damentoilette der Klinik ein Feuer entfachen wollen. Dazu hatte er seine Plastikjacke entzündet. Doch das führte nur zu einer enormen Rauchentwicklung. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte vorgehabt, seinem Leben ein Ende zu setzen. Doch der Rauch verhinderte das. Der 28-Jährige bestritt, die Klinik in Brand setzen zu wollen. Er habe sich deswegen extra den gefliesten Toilettenraum ausgesucht, damit das mögliche Feuer eben nicht auf Gebäude hätte übergreifen können.
Diese glaubhaft vorgetragene Version des Geschehens war dem Angeklagten auch nicht zu widerlegen gewesen. Zumindest fehlte es an einem Vorsatz für die Tat. Damit war die versuchte schwere Brandstiftung als Hauptvorwurf der Anklage vom Tisch. Was blieb, waren kleinere Sachbeschädigungen, wie das Zerschlagen einer Scheibe. Und ein extrem hohes Gefährdungspotenzial war auch nicht gegeben, so dass auch die mögliche Unterbringung vom Tisch war.
Nach einem Gutachten stellt der Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Eigentlich gefährdet er sich lediglich selbst. Und das auch nur, um auf sich aufmerksam zu machen.