Gestaltete Erinnerung
Friedhofssatzung erlaubt auch Freiräume
Grabsteine müssen schon etwas Besonderes sein, individuell gestaltet und persönlich geprägt. Sie sollen den Wünschen der Hinterbliebenen ebenso gefallen wie auch das Wesen und den Charakter des Verstorbenen nachzeichnen.
NORDENHAM – Ob aus Marmor oder Granit, Sandstein oder Kalkstein, ob ein stehendes Grabmal oder ein Liegestein, ob Grabstele, Schriftkissen oder Schriftplatte – bei der handwerklichen Umsetzung sind dem geschickten Steinmetz in seiner Grabsteinmanufaktur kaum Grenzen gesetzt. Und dennoch ist nicht alles überall erlaubt was gefällt und auch nicht alles zweckmäßig, denn jeder Friedhof besitzt eine ganz eigene Friedhofssatzung mit genauen Regelungen über das Aussehen der Grabsteine für Einzelgräber, Doppelgrabstätten und Urnengrabstellen.
Innerhalb dieser Festlegungen gibt es allerdings auch wieder breite Freiräume für Individuelles. Auf dem historischen Friedhof in Nordenham-Atens etwa seien nur handwerklich gearbeitete, nicht-glänzende Steine erlaubt und im Nordseebad Burhave dürften Abdeckplatten gar nicht verwendet werden, nennt Guido Berner Beispiele. Seit 1999 führt er in dritter Generation einen Natursteinbetrieb. Er weiß: Die individuelle, fachkundige Beratung ist wichtig, eigentlich unverzichtbar. Daran anschließend wird eine Skizze angefertigt und der jeweiligen Friedhofsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Vorliebe für Granit
Obwohl in allen Grabsteinmanufakturen nur hochwertiger Naturstein unterschiedlichster Art verarbeitet wird, empfiehlt der Steinmetz- und Steinbildhauermeister insbesondere den Werkstoff Granit.
Fortsetzung
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