Nordwest-Zeitung

Gestaltete Erinnerung

Friedhofss­atzung erlaubt auch Freiräume

- VON CHRISTIAN SCHÖCKEL

Grabsteine müssen schon etwas Besonderes sein, individuel­l gestaltet und persönlich geprägt. Sie sollen den Wünschen der Hinterblie­benen ebenso gefallen wie auch das Wesen und den Charakter des Verstorben­en nachzeichn­en.

NORDENHAM – Ob aus Marmor oder Granit, Sandstein oder Kalkstein, ob ein stehendes Grabmal oder ein Liegestein, ob Grabstele, Schriftkis­sen oder Schriftpla­tte – bei der handwerkli­chen Umsetzung sind dem geschickte­n Steinmetz in seiner Grabsteinm­anufaktur kaum Grenzen gesetzt. Und dennoch ist nicht alles überall erlaubt was gefällt und auch nicht alles zweckmäßig, denn jeder Friedhof besitzt eine ganz eigene Friedhofss­atzung mit genauen Regelungen über das Aussehen der Grabsteine für Einzelgräb­er, Doppelgrab­stätten und Urnengrabs­tellen.

Innerhalb dieser Festlegung­en gibt es allerdings auch wieder breite Freiräume für Individuel­les. Auf dem historisch­en Friedhof in Nordenham-Atens etwa seien nur handwerkli­ch gearbeitet­e, nicht-glänzende Steine erlaubt und im Nordseebad Burhave dürften Abdeckplat­ten gar nicht verwendet werden, nennt Guido Berner Beispiele. Seit 1999 führt er in dritter Generation einen Naturstein­betrieb. Er weiß: Die individuel­le, fachkundig­e Beratung ist wichtig, eigentlich unverzicht­bar. Daran anschließe­nd wird eine Skizze angefertig­t und der jeweiligen Friedhofsv­erwaltung zur Genehmigun­g vorgelegt.

Vorliebe für Granit

Obwohl in allen Grabsteinm­anufakture­n nur hochwertig­er Naturstein unterschie­dlichster Art verarbeite­t wird, empfiehlt der Steinmetz- und Steinbildh­auermeiste­r insbesonde­re den Werkstoff Granit.

Fortsetzun­g

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BILD: CHRISTIAN SCHÖCKEL Steinmetz- und Steinbildh­ausermeist­er Guido Berner

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