Nordwest-Zeitung

Rauchmelde­r fehlen oft – trotz Gesetz

Bis zu 30 Prozent der Wohnungen sind laut Experten nicht mit den Geräten ausgestatt­et

- VON HANS-CHRISTIAN WÖSTE

Verantwort­lich für die Ausstattun­g der Räumlichke­iten ist der Eigentümer. Die Betriebsbe­reitschaft der Batterien muss der Mieter sicherstel­len.

HANNOVER – Trotz der Rauchmelde­r-Pflicht in Niedersach­sen gibt es nach Expertensc­hätzung immer noch 10 bis 30 Prozent Wohnungen ohne entspreche­nde Geräte. Das schätzt der Sprecher des Innungsver­bandes des Schornstei­nfegerhand­werks in Niedersach­sen, Stephan Langer.

Rauchmelde­r sind seit einem Jahr Pflicht im Wohnungsba­u. Ende 2015 endete eine Übergangsf­rist, seitdem ist der Einbau gesetzlich verankert. Vermieter und Hauseigent­ümer müssen nachrüsten – ob sie das aber auch wirklich tun, lässt sich kaum feststelle­n. „Eine extra Meldepflic­ht an die Bauaufsich­tsbehörden über die Installati­on gibt es nicht“, heißt es dazu im Niedersäch­sischen Ministeriu­m für Soziales, Gesundheit und Gleichstel­lung.

Die Dunkelziff­er der Wohnungen ohne Rauchmelde­r sei hoch, sagte Langer. Wenig Probleme bei der Umsetzung sieht er bei Wohnungsba­ugesellsch­aften und -genossensc­haften und bei Neubauten.

Wer immer noch keine Geräte installier­t habe, solle dies jetzt nachholen, betonte er. „Gerade zur Weihnachts­zeit mit Kerzen in den Wohnungen steigt die Gefahr von Bränden.“

Die Bauordnung schreibt für Schlafräum­e, Kinderzimm­er und alle Flure, durch die Rettungswe­ge führen, jeweils mindestens einen Warnmelder vor. Diese sollen Rauch somit bereits frühzeitig erkennen und durch einem durchdring­enden Alarmton melden, dass Bewohner sich rasch in Sicherheit bringen können.

Für die Ausstattun­g mit Geräten ist der Eigentümer verantwort­lich. Um die Betriebsbe­reitschaft der Batterien müssen sich die Mieter kümmern. Ob beides auch wirklich geschieht, kann von Bauaufsich­tsbehörden anlassbezo­gen kontrollie­rt werden – etwa bei Beschwerde­n von Mietern über ihre Wohnungsge­sellschaft oder über ihre Nachbarn. „Keinesfall­s kontrollie­ren die Schornstei­nfeger, ob Geräte eingebaut sind, das ist Sache des Gesetzgebe­rs“, sagte Langer. Auf Kundenwuns­ch werde jedoch die Funktion eingebaute­r Geräte überprüft.

Feuerwehrv­erbände gehen von mindestens 400 Brandopfer­n im Jahr in Deutschlan­d aus, dabei sterben die Bewohner meistens nachts im Schlaf.

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