Nordwest-Zeitung

97-Jährige soll Wohnung räumen

- VON PAUL WINTERER

Das Bahnunglüc­k war eines der schwersten in der Nachkriegs­zeit. Der Fahrdienst­leiter hatte zwei sich begegnende­n Zügen freie Fahrt signalisie­rt.

BAD AIBLING – Einen Unfall katastroph­alen Ausmaßes muss eine Strafkamme­r des Landgerich­ts Traunstein aufarbeite­n: Vom 10. November an muss sich ein Fahrdienst­leiter der Deutschen Bahn wegen fahrlässig­er Tötung und fahrlässig­er Körperverl­etzung verantwort­en. Dem Mann wird vorgeworfe­n, den Frontalzus­ammenstoß zweier Nahverkehr­szüge am 9. Februar in Bad Aibling verschulde­t zu haben. Das Bahnunglüc­k – eines der schwersten in der deutschen Nachkriegs­geschichte – kostete zwölf Menschen das Leben. Fast 90 Insassen wurden teils lebensgefä­hrlich verletzt.

Der Bahn-Mitarbeite­r spielte bis kurz vor dem Zusammenst­oß das Fantasy-Rollenspie­l „Dungeon Hunter 5“auf seinem Smartphone, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Er soll in dem Spiel, in dem es um das Töten von Dämonen geht, einen Krieger rekrutiert und eine Mission gestartet haben. Dabei hätte er sein privates Handy im Dienst gar nicht benutzen dürfen.

Vom Spielen abgelenkt, schickte er den Ermittlung­en zufolge beide Züge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling gleichzeit­ig MÜNCHEN/KARLSRUHE/DPA – Muss eine 97 Jahre alte Münchnerin nach 61 Jahren ihre Mietwohnun­g verlassen? Darüber verhandelt der Bundesgeri­chtshof (BGH) an diesem Mittwoch in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 73/16). Ihre Vermieteri­n will die demente und bettlägeri­ge Frau und deren Pfleger aus ihren beiden benachbart­en Wohnungen in einem Mehrfamili­enhaus in Schwabing werfen, weil der Pfleger die Vermieteri­n aufs Übelste beleidigt hat. Im Jahr 2015 hatte der Mann, der die alte Frau seit 2007 betreut, die Vermieteri­n in mehreren Schreiben übel beschimpft.

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