97-Jährige soll Wohnung räumen
Das Bahnunglück war eines der schwersten in der Nachkriegszeit. Der Fahrdienstleiter hatte zwei sich begegnenden Zügen freie Fahrt signalisiert.
BAD AIBLING – Einen Unfall katastrophalen Ausmaßes muss eine Strafkammer des Landgerichts Traunstein aufarbeiten: Vom 10. November an muss sich ein Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, den Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge am 9. Februar in Bad Aibling verschuldet zu haben. Das Bahnunglück – eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte – kostete zwölf Menschen das Leben. Fast 90 Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Der Bahn-Mitarbeiter spielte bis kurz vor dem Zusammenstoß das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“auf seinem Smartphone, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er soll in dem Spiel, in dem es um das Töten von Dämonen geht, einen Krieger rekrutiert und eine Mission gestartet haben. Dabei hätte er sein privates Handy im Dienst gar nicht benutzen dürfen.
Vom Spielen abgelenkt, schickte er den Ermittlungen zufolge beide Züge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling gleichzeitig MÜNCHEN/KARLSRUHE/DPA – Muss eine 97 Jahre alte Münchnerin nach 61 Jahren ihre Mietwohnung verlassen? Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Mittwoch in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 73/16). Ihre Vermieterin will die demente und bettlägerige Frau und deren Pfleger aus ihren beiden benachbarten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Schwabing werfen, weil der Pfleger die Vermieterin aufs Übelste beleidigt hat. Im Jahr 2015 hatte der Mann, der die alte Frau seit 2007 betreut, die Vermieterin in mehreren Schreiben übel beschimpft.