Kein Schmerzensgeld
KREFELD – Kinder haben nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Urne eines verstorbenen Elternteils umgebettet worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Witwe des Verstorbenen die Umbettung ohne das Wissen seiner Kinder veranlasst hat. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor (Az.: 1 S 68/16). Im verhandelten Fall hatte die Witwe des Verstorbenen die Urne aus dem Familiengrab entnehmen und die Asche anschließend im Rahmen einer Flussbestattung in den Niederlanden beisetzen lassen.