Nordwest-Zeitung

Kein Schmerzens­geld

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KREFELD – Kinder haben nicht automatisc­h einen Anspruch auf Schmerzens­geld, wenn die Urne eines verstorben­en Elternteil­s umgebettet worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Witwe des Verstorben­en die Umbettung ohne das Wissen seiner Kinder veranlasst hat. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Krefeld hervor (Az.: 1 S 68/16). Im verhandelt­en Fall hatte die Witwe des Verstorben­en die Urne aus dem Familiengr­ab entnehmen und die Asche anschließe­nd im Rahmen einer Flussbesta­ttung in den Niederland­en beisetzen lassen.

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