Trauer um getöteten Fünfjährigen
|ndacht für Jungen in Arnschwang – Täter galt als gemeingefährlich
Die Urteile gegen den Täter waren der Behörde unbekannt. Innenminister Herrmann sieht keinen .ystemfehler.
ARNSCHWANG – Ein herzförmiges Schild in Regenbogenfarben, darauf steht der Name Samir – vor dem Altar der Pfarrkirche St. Martin im oberpfälzischen Arnschwang erinnert eine kleine Gedenkstätte an den aus Russland stammenden Fünfjährigen, der vergangenen Samstag in der örtlichen Flüchtlingsunterkunft von einem Mitbewohner erstochen worden war. Die Menschen in der Gemeinde nahmen mit einem Gottesdienst Abschied.
„Das ist ein Ereignis, das kann man sich in seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen“, sagte Bürgermeister Michael Multerer. Zu ihm kämen immer wieder Bürger mit Fragen. Vor allem wollten sie wissen, warum der Mann in der Unterkunft wohnen durfte. „Dass die Rechtslage das zulässt, das ist meiner Meinung nach ein Skandal.“
Ein 41-Jähriger Afghane hatte den Fünfjährigen am Samstag getötet und dessen Mutter schwer verletzt. Der sechsjährige Bruder erlitt einen Schock. Motiv für die Tat war wohl, dass sich der Mann durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Polizei erschoss den Mann.
Als verurteilter Straftäter hätte der 41-Jährige nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich als Konvertit, der vom Islam zum Christentum übergetreten war, rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war. Dass der Mann in zwei Urteilen aus 2012 und 2014 als gemeingefährlich eingestuft worden war, wusste die Regierung der Oberpfalz nach eigenen Angaben nicht.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht in der Behördenpanne einen Einzelfall. „Es ist kein Systemfehler“, sagte er am Freitag. Herrmann sagte, er könne zwar den Ablauf in dem konkreten Fall nicht beurteilen. Die Regel sei jedoch: „Jedes Urteil, das einen Asylbewerber betrifft, egal in welchem Verfahren, ist in seine Ausländerakte aufzunehmen.“Wieso das Urteil nicht in der Akte gewesen sei, die die Regierung in der Oberpfalz gehabt habe, könne er nicht beurteilen.