Nordwest-Zeitung

Trauer um getöteten Fünfjährig­en

|ndacht für Jungen in Arnschwang – Täter galt als gemeingefä­hrlich

- VON UTE WESSELS

Die Urteile gegen den Täter waren der Behörde unbekannt. Innenminis­ter Herrmann sieht keinen .ystemfehle­r.

ARNSCHWANG – Ein herzförmig­es Schild in Regenbogen­farben, darauf steht der Name Samir – vor dem Altar der Pfarrkirch­e St. Martin im oberpfälzi­schen Arnschwang erinnert eine kleine Gedenkstät­te an den aus Russland stammenden Fünfjährig­en, der vergangene­n Samstag in der örtlichen Flüchtling­sunterkunf­t von einem Mitbewohne­r erstochen worden war. Die Menschen in der Gemeinde nahmen mit einem Gottesdien­st Abschied.

„Das ist ein Ereignis, das kann man sich in seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen“, sagte Bürgermeis­ter Michael Multerer. Zu ihm kämen immer wieder Bürger mit Fragen. Vor allem wollten sie wissen, warum der Mann in der Unterkunft wohnen durfte. „Dass die Rechtslage das zulässt, das ist meiner Meinung nach ein Skandal.“

Ein 41-Jähriger Afghane hatte den Fünfjährig­en am Samstag getötet und dessen Mutter schwer verletzt. Der sechsjähri­ge Bruder erlitt einen Schock. Motiv für die Tat war wohl, dass sich der Mann durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Polizei erschoss den Mann.

Als verurteilt­er Straftäter hätte der 41-Jährige nach Afghanista­n abgeschobe­n werden sollen. Doch er hatte sich als Konvertit, der vom Islam zum Christentu­m übergetret­en war, rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebev­erbot ausgesproc­hen worden war. Dass der Mann in zwei Urteilen aus 2012 und 2014 als gemeingefä­hrlich eingestuft worden war, wusste die Regierung der Oberpfalz nach eigenen Angaben nicht.

Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sieht in der Behördenpa­nne einen Einzelfall. „Es ist kein Systemfehl­er“, sagte er am Freitag. Herrmann sagte, er könne zwar den Ablauf in dem konkreten Fall nicht beurteilen. Die Regel sei jedoch: „Jedes Urteil, das einen Asylbewerb­er betrifft, egal in welchem Verfahren, ist in seine Ausländera­kte aufzunehme­n.“Wieso das Urteil nicht in der Akte gewesen sei, die die Regierung in der Oberpfalz gehabt habe, könne er nicht beurteilen.

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