Freiwillige Überprüfung empfohlen
Bundesweit einheitliche Regelung zur Wartung privater Öltankanlagen
Künftig sollten auch ältere Ölbehälter mit einer Tankinhaltsanzeige ausgerüstet sein, welche die Füllmenge in Liter anzeigt. Ab dem 1. August 2017 gelten für private Öltankbesitzer höhere Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit ihrer Anlage.
Denn zu diesem Zeitpunkt tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: die bereits seit einigen Jahren diskutierte, sogenannte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“(AwSV). Damit wird erstmals für Neuanlagen bundesweit eine Überprüfung durch einen vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben.
Ältere Öltanks müssen weiterhin in Eigenregie überprüft werden
Bisher hatten alle 16 Bundesländer jeweils eigene Verordnungen und für die Mehrheit der Öltankanlagen in Deutschland war keinerlei Prüfung durch unabhängige Sachverständige vorgesehen. Die Neuregelung setzt nun einen bundesweiten Standard und damit auf eine einheitliche Rechtssicherheit. „Dass es nun zukünftig eine bundesweit einheitliche Verordnung für Öltankanlagen geben wird, bedeutet einen großen Schritt zu mehr Sicherheit und Qualitätsbewusstsein“, erklärt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Lagerbehälter e.V. Wer dagegen einen älteren Öltank besitzt, ist auch weiterhin zur selbstständigen Kontrolle angehalten. Zum parallel in Kraft tretenden, aktualisierten technischen Regelkatalog für Altanlagen (TRwS 791-2) gehören lediglich kleinere Maßnahmen, wie etwa das Nachrüsten von Tankinhaltsanzeigen und Antiheber-Ventilen oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Experte rät zu re1htzeitiger Überprüfung
„Was also bleibt, ist die große Verantwortung der Besitzer von Altanlagen, denn sie sind weiterhin selbst für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Tankanlage verantwortlich“, so Krause. Das Risiko technischer Mängel sei naturgemäß gerade bei diesen in die Jahre gekommenen Anlagen besonders hoch: „Im gesamten Bundesgebiet werden mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen Ab August 2017 wird der Umgang mit neuen Heizöltankanlagen bundesweit vereinheitlicht. Für Bestandsanlagen gilt auch weiterhin keine Überprüfungspflicht, der Hausbesitzer muss also selbst für Sicherheit sorgen. betrieben, die bereits älter als 20 Jahre sind - zuzüglich einer halben Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschritten haben. Viele dieser Anlagen sind noch nie von einem Sachverständigen überprüft worden.“
Entsprechend hoch ist die Gefahr, dass ein technischer Defekt unbemerkt bleibt. Wolfram Krause rät deshalb allen Besitzern älterer Öltanks zu einer freiwilligen Überprüfung ihrer Anlage durch einen Sachverständigen. Dadurch können eventuelle Mängel noch vor einem Schadensfall kostengünstig entdeckt und behoben werden.
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