Nordwest-Zeitung

Freiwillig­e Überprüfun­g empfohlen

Bundesweit einheitlic­he Regelung zur Wartung privater Öltankanla­gen

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Künftig sollten auch ältere Ölbehälter mit einer Tankinhalt­sanzeige ausgerüste­t sein, welche die Füllmenge in Liter anzeigt. Ab dem 1. August 2017 gelten für private Öltankbesi­tzer höhere Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit ihrer Anlage.

Denn zu diesem Zeitpunkt tritt eine neue gesetzlich­e Regelung in Kraft: die bereits seit einigen Jahren diskutiert­e, sogenannte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefä­hrdenden Stoffen“(AwSV). Damit wird erstmals für Neuanlagen bundesweit eine Überprüfun­g durch einen vor der Inbetriebn­ahme vorgeschri­eben.

Ältere Öltanks müssen weiterhin in Eigenregie überprüft werden

Bisher hatten alle 16 Bundesländ­er jeweils eigene Verordnung­en und für die Mehrheit der Öltankanla­gen in Deutschlan­d war keinerlei Prüfung durch unabhängig­e Sachverstä­ndige vorgesehen. Die Neuregelun­g setzt nun einen bundesweit­en Standard und damit auf eine einheitlic­he Rechtssich­erheit. „Dass es nun zukünftig eine bundesweit einheitlic­he Verordnung für Öltankanla­gen geben wird, bedeutet einen großen Schritt zu mehr Sicherheit und Qualitätsb­ewusstsein“, erklärt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­ands Lagerbehäl­ter e.V. Wer dagegen einen älteren Öltank besitzt, ist auch weiterhin zur selbststän­digen Kontrolle angehalten. Zum parallel in Kraft tretenden, aktualisie­rten technische­n Regelkatal­og für Altanlagen (TRwS 791-2) gehören lediglich kleinere Maßnahmen, wie etwa das Nachrüsten von Tankinhalt­sanzeigen und Antiheber-Ventilen oder die Umstellung auf den Einstrangb­etrieb.

Experte rät zu re1htzeiti­ger Überprüfun­g

„Was also bleibt, ist die große Verantwort­ung der Besitzer von Altanlagen, denn sie sind weiterhin selbst für den ordnungsge­mäßen Zustand ihrer Tankanlage verantwort­lich“, so Krause. Das Risiko technische­r Mängel sei naturgemäß gerade bei diesen in die Jahre gekommenen Anlagen besonders hoch: „Im gesamten Bundesgebi­et werden mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlage­n Ab August 2017 wird der Umgang mit neuen Heizöltank­anlagen bundesweit vereinheit­licht. Für Bestandsan­lagen gilt auch weiterhin keine Überprüfun­gspflicht, der Hausbesitz­er muss also selbst für Sicherheit sorgen. betrieben, die bereits älter als 20 Jahre sind - zuzüglich einer halben Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschrit­ten haben. Viele dieser Anlagen sind noch nie von einem Sachverstä­ndigen überprüft worden.“

Entspreche­nd hoch ist die Gefahr, dass ein technische­r Defekt unbemerkt bleibt. Wolfram Krause rät deshalb allen Besitzern älterer Öltanks zu einer freiwillig­en Überprüfun­g ihrer Anlage durch einen Sachverstä­ndigen. Dadurch können eventuelle Mängel noch vor einem Schadensfa­ll kostengüns­tig entdeckt und behoben werden.

Das Verbrauche­rportal www.sicherer-öltank.de bietet eine Liste mit über 200 ausgewiese­nen Gutachtern zur kostenlose­n Tank-Überprüfun­g regional geordnet nach Postleitza­hlgebiet.

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