Nordwest-Zeitung

Gutachten für neue Pflegegrad­e

Nur bei neuen Erstanträg­en braucht es ein spezielles Gutachten

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Mehr Hilfe für Demenzkran­ke

Jeder Pflegegrad ist mit bestimmten Leistungen aus der Pflegekass­e verbunden. „Die Umstellung berücksich­tigt unter anderem die Tatsache, dass es hierzuland­e immer mehr Demenzkran­ke gibt.“Diese sind körperlich zumeist noch gesund, müssen jedoch aufgrund ihrer schwindend­en geistigen Fähigkeite­n zum Teil intensiv betreut werden. Sie und ihre Angehörige­n waren Benötigt jemand Pflege, ist ein spezielles Gutachten erforderli­ch.

durch die alte Regelung benachteil­igt, da diese nur Menschen mit körperlich­en Beeinträch­tigungen durch Pflegeleis­tungen und Hilfsmitte­ln unterstütz­t. „In Zukunft sollen geistige und psychische Einschränk­ungen ebenso berücksich­tigt werden. Alle Pflegebedü­rftigen sollen einen gleichbere­chtigten Zugang zu den benötigen Mitteln erhalten.“

Keine wiederholt­e Begutachtu­ng

Personen, die bis Ende 2016 bereits in eine Pflegestuf­e eingeteilt sind, benötigen 2017 keine neue Begutachtu­ng. „Sie werden automatisc­h in die neuen Pflegegrad­e eingeteilt“, erklärt Oltersdorf. Menschen mit ausschließ­lich körperlich­en Einschränk­ungen rutschen in den nächst höheren Pflegegrad. Aus Pflegestuf­e

1 wird zum Beispiel Pflegegrad 2. Menschen mit eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz, zum Beispiel bei Demenz – sie fielen bislang in die sogenannte Pflegestuf­e 0 – kommen in den übernächst­en Pflegegrad. Befürchtun­gen, durch die neue Regelung schlechter gestellt zu sein als zuvor, sind unbegründe­t. „Alle, die bereits Leistungen erhalten, beziehen diese mindestens im gleichen Umfang weiter. Viele Betroffene erhalten erfreulich­erweise mehr Unterstütz­ung.“Bei weiteren Fragen zum Thema beraten Sie die Berater der Unabhängig­en Patientenb­eratung Deutschlan­d (UPD) kompetent, unabhängig und kostenlos im gesetzlich­en Auftrag unter 0800/0117722 und auf www.patientenb­eratung.de.

Punktesyst­em entscheide­t bei Erstantrag

Bei Menschen, die ab 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleis­tungen stellen, übernehmen spezielle Gutachter die Einteilung in die Pflegegrad­e. „Sie arbeiten mit einem Punktesyst­em, bei dem der Grad der Selbststän­digkeit in sechs Bereichen geprüft wird.“Zu diesen gehören unter anderem die körperlich­e Beweglichk­eit, die geistigen und kommunikat­iven Fähigkeite­n sowie die Fähigkeit zur Selbstvers­orgung, zum Beispiel beim Ankleiden und Essen.

Mehr Infos unter www.!atientenbe­ratung.de

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ATTILA BARABAS/ISTOCKPHOT­O.COM

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