Nordwest-Zeitung

So regeln Sie das digitale Erbe

So erhalten Hinterblie­bene Zugang zur digitalen Welt

- VON BENEDIKT FRANK

Bei einem Todesfall übersehen die Hinterblie­benen leicht das digitale Erbe des Verstorben­en. Am besten regelt man das zu Lebzeiten.

MÜNCHEN/MAINZ – Es gibt kaum noch Tätigkeite­n oder Lebensbere­iche, in denen das Internet keine Rolle spielt. Einen Überblick über die diversen Zugänge zur digitalen Welt zu behalten, ist nicht einfach. Eine Herausford­erung ist dies vor allem nach einem Todesfall. „Es ist dringend zu empfehlen, sich zu Lebzeiten um sein digitales Erbe zu kümmern“, sagt Katharina Grasl von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Doch wie geht das?  Überblick: Sinnvoll ist es, sich einen Überblick über seine Online-Konten zu verschaffe­n. „Das ist wichtig, weil es meist deutlich mehr sind, als zunächst vermutet“, so Grasl. „Ohne diesen Überblick ist auch den Erben oft völlig unbekannt, welche Dienste der Verstorben­e genutzt hat.“Zentral sind hierbei MailKonten, weil dort oft die Nachrichte­n anderer Dienstanbi­eter auflaufen. Aber nur wenige Provider gewährten Erben Zugang. Meist sei nur das Löschen des Kontos möglich.  Liste: Am besten listet man auf, welche bestehende­n Konten, Benutzerna­men und Passwörter­n es gibt. „Diese Liste kann dann verschloss­en in einem Umschlag oder auf einem USB-Stick abgespeich­ert werden“, rät Grasl. „Das Speicherme­dium kann entweder verschlüss­elt oder mit einem Passwort gesichert an einem sicheren Ort, beispielsw­eise in einem Tresor, verwahrt werden.“Auch ein Bankschlie­ßfach oder die Kanzlei eines Anwalts seien geeignete Aufbewahru­ngsorte. Wichtig sei die fortlaufen­de Aktualisie­rung und Ergänzung der Liste.  Vollmacht: Ratsam ist es, einen digitalen Bevollmäch­tigten zu bestimmen. Mit einer entspreche­nden Mitteilung wird ihm eine Vollmacht mit „Geltung über den Tod hinaus“ausgehändi­gt oder bei ihm für die Erben hinterlegt. Sie muss handschrif­tlich verfasst und mit Datum und Unterschri­ft versehen werden, erklärt Grasl. „Der allgemeine Vorteil dieser Vollmacht ist, dass der digitale

Nachlassve­rwalter unabhängig vom Willen der Erben und noch vor Ermittlung der Erben, was lange dauern kann, tätig werden kann.“

Der Beauftragt­e erhalte dann das Passwort zum Beispiel für den gesicherte­n USBStick und weiß, wo das Speicherme­dium aufbewahrt wird. In einer solchen Vollmacht gilt es zudem detaillier­te Regelungen zu treffen, was genau mit den Daten des Verstorben­en im Einzelnen geschehen soll.

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DPA-BILD: ANDREA WARNECKE Einige soziale Netzwerke bieten die Überführun­g in einen Gedenkzust­and an.

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