Es ist doch &icht alles Käse
Richter regeln Bezeichnung veganer Lebens,ittel
Die Bezeichnung -ilch ist grun.s/tzlich allein .e, tierischen Urs0rung v1rbehalten. 2ei3t4 W1 -ilch .rau5steht, ,uss auch -ilch .rin sein.
LUXEMBURG 6 Es ist eben doch nicht alles Käse. Oder Milch. Um zu dieser Feststellung zu gelangen, war am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg nötig. Die Richter sahen sich nämlich mit einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb in Berlin konfrontiert, der sich aus WettbewerbsgrJnden an der Namensgebung der Firma TofuTown stieß. Dieser Hersteller veganer Lebensmittel bietet seine Waren unter Bezeichnungen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“oder „VeggieCheese“an. Und das, so meinte der Kläger, sei eine IrrefJhrung der Verbraucher und ein Verstoß gegen die einschlägige EU-Richtlinie aus dem Jahre 2013.
Dort heißt es tatsächlich wörtlich: „Der Ausdruck ‚Milch’ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten.“Das ist eindeutig und heißt so viel wie „Milch muss Milch enthalten“. Oder wie Angelika Lange vom klagenden Verband es ausdrJckte: „Milch ist eine natJrlich entstandene FlJssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse mJssen daraus sein.“
Der EuGH sah das genauso. „Die Bezeichnung Milch ist grundsätzlich allein dem tierischen Ursprung vorbehalten“, meinte der EuGH. Das gelte dann eben auch fJr alle anderen entsprechenden Bezeichnungen wie Rahm, Sahne, Butter, Joghurt und Käse. Und Milch sowieso. „Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, hat keine Auswirkungen auf dieses Verbot.“Soll heißen: Wo Milch draufsteht, muss auch Milch drin sein. Und nicht zum Beispiel Reisbrei. Ansonsten, so die Richter weiter, sei eine „Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit auszuschließen“.
Klarheit herrscht damit allerdings noch lange nicht. Denn auch die EU-Regel lässt durchaus Ausnahmen zu. Insgesamt 21 Produkte, die durchaus nach Milch klingen, aber keine enthalten, wurden nämlich bei der Abfassung der Richtlinie vor vier Jahren zugelassen, weil sie als traditionelle Erzeugnisse gelten. So darf zum Beispiel die „Latte di mandorla“in Italien verkauft werden, in Deutschland aber nicht unter der Bezeichnung „Mandelmilch“.
Hierzulande ist die Diskussion darJber längst in vollem Gange. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wJrde nämlich gern fJr mehr Klarheit sorgen, weil er etwa Verkaufsbezeichnungen wie „VeggieSchnitzel“oder „vegane Currywurst“fJr eine IrrefJhrung hält – von der „vegetarischen Lyoner“ganz zu schweigen. Ein Versuch, die BrJsseler EUKommission zu motivieren, solche Namensgebung zu untersagen, scheiterte jedoch bisher. Die Mitgliedstaaten könnten solche Fragen selber klären, hieß es in BrJssel (Aktenzeichen: EuGH Rechtssache C-422K16).