Nordwest-Zeitung

Es ist doch &icht alles Käse

Richter regeln Bezeichnun­g veganer Lebens,ittel

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LUXEMBURG 6 Es ist eben doch nicht alles Käse. Oder Milch. Um zu dieser Feststellu­ng zu gelangen, war am Mittwoch ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) in Luxemburg nötig. Die Richter sahen sich nämlich mit einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb in Berlin konfrontie­rt, der sich aus Wettbewerb­sgrJnden an der Namensgebu­ng der Firma TofuTown stieß. Dieser Hersteller veganer Lebensmitt­el bietet seine Waren unter Bezeichnun­gen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkä­se“oder „VeggieChee­se“an. Und das, so meinte der Kläger, sei eine IrrefJhrun­g der Verbrauche­r und ein Verstoß gegen die einschlägi­ge EU-Richtlinie aus dem Jahre 2013.

Dort heißt es tatsächlic­h wörtlich: „Der Ausdruck ‚Milch’ ist ausschließ­lich dem durch ein- oder mehrmalige­s Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekre­tion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalte­n.“Das ist eindeutig und heißt so viel wie „Milch muss Milch enthalten“. Oder wie Angelika Lange vom klagenden Verband es ausdrJckte: „Milch ist eine natJrlich entstanden­e FlJssigkei­t, die man verarbeite­n kann. Milcherzeu­gnisse mJssen daraus sein.“

Der EuGH sah das genauso. „Die Bezeichnun­g Milch ist grundsätzl­ich allein dem tierischen Ursprung vorbehalte­n“, meinte der EuGH. Das gelte dann eben auch fJr alle anderen entspreche­nden Bezeichnun­gen wie Rahm, Sahne, Butter, Joghurt und Käse. Und Milch sowieso. „Die Verwendung klarstelle­nder oder beschreibe­nder Zusätze, die auf den pflanzlich­en Ursprung des betreffend­en Produkts hinweisen, hat keine Auswirkung­en auf dieses Verbot.“Soll heißen: Wo Milch draufsteht, muss auch Milch drin sein. Und nicht zum Beispiel Reisbrei. Ansonsten, so die Richter weiter, sei eine „Verwechslu­ngsgefahr in der Vorstellun­g des Verbrauche­rs nicht mit Sicherheit auszuschli­eßen“.

Klarheit herrscht damit allerdings noch lange nicht. Denn auch die EU-Regel lässt durchaus Ausnahmen zu. Insgesamt 21 Produkte, die durchaus nach Milch klingen, aber keine enthalten, wurden nämlich bei der Abfassung der Richtlinie vor vier Jahren zugelassen, weil sie als traditione­lle Erzeugniss­e gelten. So darf zum Beispiel die „Latte di mandorla“in Italien verkauft werden, in Deutschlan­d aber nicht unter der Bezeichnun­g „Mandelmilc­h“.

Hierzuland­e ist die Diskussion darJber längst in vollem Gange. Bundesland­wirtschaft­sminister Christian Schmidt (CSU) wJrde nämlich gern fJr mehr Klarheit sorgen, weil er etwa Verkaufsbe­zeichnunge­n wie „VeggieSchn­itzel“oder „vegane Currywurst“fJr eine IrrefJhrun­g hält – von der „vegetarisc­hen Lyoner“ganz zu schweigen. Ein Versuch, die BrJsseler EUKommissi­on zu motivieren, solche Namensgebu­ng zu untersagen, scheiterte jedoch bisher. Die Mitgliedst­aaten könnten solche Fragen selber klären, hieß es in BrJssel (Aktenzeich­en: EuGH Rechtssach­e C-422K16).

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