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OLDEN(URG Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Oldenburger Amtsgericht am Mittwoch einen Deutschen aus Oldenburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatte sich der 41-Jährige am 26. Juni vergangenen Jahres nachmittags auf einem Spielplatz in der Nähe einer Oldenburger Grundschule herumgetrieben und Grundschulkinder angesprochen. An zwei Mädchen im Alter von acht Jahren verteilte er Bonbons.
Dann soll er von einem schönen Plüschtier erzählt haben, das in seiner Wohnung warte. Der Angeklagte soll die beiden Mädchen aufgefordert haben, mit in seine Wohnung zu kommen. Eines der beiden Mädchen hatte dann gesagt: „Man darf nicht mit fremden Männern mitgehen.“Die Verlockung, das Plüschtier zu bekommen, war für das andere Mädchen aber zu groß gewesen. Es war mit in die Wohnung des Angeklagten gegangen, wo es sofort sexuell missbraucht wurde (unsittliche Berührungen).
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er hat sich nach der Tat in eine therapeutische Behandlung begeben. Im Rahmen der Bewährungsauflagen muss er diese Therapie, die bislang erfolgreich verlaufen sein soll, auch fortsetzen. Der Angeklagte hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit den Kindern eine Vernehmung vor Gericht erspart. Das wirkte sich erheblich strafmindernd aus. An das missbrauchte Mädchen hat er ein Schmerzensgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro gezahlt.
Das Gericht setzte die Vollstreckung der verhängten Strafe zur Bewährung aus. Die Richter, die diese Therapie des Angeklagten für sehr wichtig erachten, wollten diese Maßnahme nicht durch eine Gefängnisstrafe gefährden. Mit der Bewährungsstrafe erfüllte das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Vom Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen – in erster Linie wegen der schutzwürdigen Interessen der Kinder. Aber auch dem Angeklagten kam dieser Schutz zugute. Er wollte und musste von Missbrauchstaten berichten, bei denen er selbst das Opfer war.