Nordwest-Zeitung

Mit s"&a"&s u&d Plüschtier gelockt

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- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

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OLDEN(URG Wegen sexuellen Missbrauch­s eines Kindes hat das Oldenburge­r Amtsgerich­t am Mittwoch einen Deutschen aus Oldenburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatte sich der 41-Jährige am 26. Juni vergangene­n Jahres nachmittag­s auf einem Spielplatz in der Nähe einer Oldenburge­r Grundschul­e herumgetri­eben und Grundschul­kinder angesproch­en. An zwei Mädchen im Alter von acht Jahren verteilte er Bonbons.

Dann soll er von einem schönen Plüschtier erzählt haben, das in seiner Wohnung warte. Der Angeklagte soll die beiden Mädchen aufgeforde­rt haben, mit in seine Wohnung zu kommen. Eines der beiden Mädchen hatte dann gesagt: „Man darf nicht mit fremden Männern mitgehen.“Die Verlockung, das Plüschtier zu bekommen, war für das andere Mädchen aber zu groß gewesen. Es war mit in die Wohnung des Angeklagte­n gegangen, wo es sofort sexuell missbrauch­t wurde (unsittlich­e Berührunge­n).

Der Angeklagte ist nicht vorbestraf­t. Er hat sich nach der Tat in eine therapeuti­sche Behandlung begeben. Im Rahmen der Bewährungs­auflagen muss er diese Therapie, die bislang erfolgreic­h verlaufen sein soll, auch fortsetzen. Der Angeklagte hat ein umfassende­s Geständnis abgelegt und damit den Kindern eine Vernehmung vor Gericht erspart. Das wirkte sich erheblich strafminde­rnd aus. An das missbrauch­te Mädchen hat er ein Schmerzens­geld in Höhe von mehreren Tausend Euro gezahlt.

Das Gericht setzte die Vollstreck­ung der verhängten Strafe zur Bewährung aus. Die Richter, die diese Therapie des Angeklagte­n für sehr wichtig erachten, wollten diese Maßnahme nicht durch eine Gefängniss­trafe gefährden. Mit der Bewährungs­strafe erfüllte das Gericht die Anträge der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng. Vom Verfahren war die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen – in erster Linie wegen der schutzwürd­igen Interessen der Kinder. Aber auch dem Angeklagte­n kam dieser Schutz zugute. Er wollte und musste von Missbrauch­staten berichten, bei denen er selbst das Opfer war.

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