Flammen schlagen hohe Wellen
BRANDSCHUTZ Hochhäuser in Oldenburg werden regelmäßig überprüft
Der Hochhausbrand in London heizt Brandschutz-Debatte an. Experten überprüfen Oldenburgs höchste Gebäude vier Mal im Jahr.
OLDENBURG – Dichter Rauch drang aus den Fenstern vom zweiten bis zum 24. Stock. In voller Montur mit Sauerstoffflaschen auf dem Rücken waren über 200 Feuerwehrleute im Einsatz gegen die Flammen.
Dramatische Bilder zeigen einen Hochhausbrand in der Nacht zu Mittwoch in London. Und das im 24-stöckigen Grenfell Tower, bei dem die Bewohner bereits vor einem Jahr auf Brandschutzmängel aufmerksam gemacht haben sollen.
Einen ähnlichen Fall kann sich Michael Bremer, Leiter der Berufsfeuerwehr, in Oldenburg nicht vorstellen. „Wir haben hier so gut wie keine Hochhäuser“, berichtet der Berufsfeuerwehrmann. Die Feuerwehr sei in der komfortablen Lage, sie alle zu kennen, sagt er. Baumängel oder unzureichender Brandschutz seien ihm an diesen Häusern nicht bekannt.
Bei Gebäuden, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, greift die Hochhausrichtlinie. Sie regelt unter anderem Auflagen zum Brandschutz, die beim Bau und Unterhalt eines Hochhauses zu beachten sind. Feuerwehrleute (oder bei Bedarf ein externer Gutachter) geben nach einer Begehung ihr Gutachten ab.
Der Brandschutz an Gebäuden werde regelmäßig überprüft, erklärt Birgit Schütte. Sie ist Abteilungsleiterin für Vermietung und Instandhaltung der GSG, der größten Bau- und Wohnungsgesellschaft in Oldenburg. Viermal im Jahr begehen die Sachverständigen die Gebäude und überprüfen sie auf Verkehrssicherheit. Dabei werden beispielsweise die E-Anlage und die Zuwegung geprüft und mögliche Stolperfallen bei den Fluchtwegen ausgeräumt. Auch Brandlasten würden ausfindig gemacht und vom Mieter oder dem Eigentümer entfernt.
„Unsere Häuser sind alle mit Rauchmeldern ausgestattet“, berichtet Schütte von der GSG. In Niedersachsen besteht seit 1. Januar 2016 die Rauchmelderpflicht. Für deren Wartung ist der Eigentümer (bzw. der Mieter, wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt) zuständig.
Ist es zu spät, springen Versicherer ein. Eine Pflicht, Gebäude oder Inventar Brandschutzversichern zu lassen, bestehe seit 1994 nicht mehr, erklärt Jan-Bernd Burhop, Direktionsbeauftragter für den Brandschutz bei den Öffentlichen Versicherungen Oldenburg. Besonders bei großen Gebäude- oder Industriekomplexen überprüfe der Versicherer vorher vor Ort den Brandschutz. Bei schuldhaftem Verhalten wie grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernehme die Versicherung nicht die komplette Schadenssumme.