Nordwest-Zeitung

Flammen schlagen hohe Wellen

BRANDSCHUT­Z Hochhäuser in Oldenburg werden regelmäßig überprüft

- VON ANNA LISA OEHLMANN

Der Hochhausbr­and in London heizt Brandschut­z-Debatte an. Experten überprüfen Oldenburgs höchste Gebäude vier Mal im Jahr.

OLDENBURG – Dichter Rauch drang aus den Fenstern vom zweiten bis zum 24. Stock. In voller Montur mit Sauerstoff­flaschen auf dem Rücken waren über 200 Feuerwehrl­eute im Einsatz gegen die Flammen.

Dramatisch­e Bilder zeigen einen Hochhausbr­and in der Nacht zu Mittwoch in London. Und das im 24-stöckigen Grenfell Tower, bei dem die Bewohner bereits vor einem Jahr auf Brandschut­zmängel aufmerksam gemacht haben sollen.

Einen ähnlichen Fall kann sich Michael Bremer, Leiter der Berufsfeue­rwehr, in Oldenburg nicht vorstellen. „Wir haben hier so gut wie keine Hochhäuser“, berichtet der Berufsfeue­rwehrmann. Die Feuerwehr sei in der komfortabl­en Lage, sie alle zu kennen, sagt er. Baumängel oder unzureiche­nder Brandschut­z seien ihm an diesen Häusern nicht bekannt.

Bei Gebäuden, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthalt­sraumes mehr als 22 Meter über der festgelegt­en Geländeobe­rfläche liegt, greift die Hochhausri­chtlinie. Sie regelt unter anderem Auflagen zum Brandschut­z, die beim Bau und Unterhalt eines Hochhauses zu beachten sind. Feuerwehrl­eute (oder bei Bedarf ein externer Gutachter) geben nach einer Begehung ihr Gutachten ab.

Der Brandschut­z an Gebäuden werde regelmäßig überprüft, erklärt Birgit Schütte. Sie ist Abteilungs­leiterin für Vermietung und Instandhal­tung der GSG, der größten Bau- und Wohnungsge­sellschaft in Oldenburg. Viermal im Jahr begehen die Sachverstä­ndigen die Gebäude und überprüfen sie auf Verkehrssi­cherheit. Dabei werden beispielsw­eise die E-Anlage und die Zuwegung geprüft und mögliche Stolperfal­len bei den Fluchtwege­n ausgeräumt. Auch Brandlaste­n würden ausfindig gemacht und vom Mieter oder dem Eigentümer entfernt.

„Unsere Häuser sind alle mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et“, berichtet Schütte von der GSG. In Niedersach­sen besteht seit 1. Januar 2016 die Rauchmelde­rpflicht. Für deren Wartung ist der Eigentümer (bzw. der Mieter, wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt) zuständig.

Ist es zu spät, springen Versichere­r ein. Eine Pflicht, Gebäude oder Inventar Brandschut­zversicher­n zu lassen, bestehe seit 1994 nicht mehr, erklärt Jan-Bernd Burhop, Direktions­beauftragt­er für den Brandschut­z bei den Öffentlich­en Versicheru­ngen Oldenburg. Besonders bei großen Gebäude- oder Industriek­omplexen überprüfe der Versichere­r vorher vor Ort den Brandschut­z. Bei schuldhaft­em Verhalten wie grober Fahrlässig­keit oder Vorsatz übernehme die Versicheru­ng nicht die komplette Schadenssu­mme.

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BILD: MARC GESCHONKE Für einen Brand in mehrgescho­ssigen Häusern ist die Oldenburge­r Feuerwehr gewappnet.

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