Nordwest-Zeitung

Mordverdac­ht nach tödlichem Unfall

28-jähriger Raser in Untersuchu­ngshaft – Justizmini­ster 3aas fordert erneut härtere Strafen

- VON ULRIKE HOFSÄHS

Drei Autos sollen an dem Rennen beteiligt gewesen sein. Die anderen Fahrer sind wieder frei.

MÖNCHENBLA­DBACH – Nach dem Tod eines Fußgängers bei einem illegalen Straßenren­nen in Mönchengla­dbach sitzt der mutmaßlich­e Unfallfahr­er wegen Mordverdac­ht in Untersuchu­ngshaft. Ein Richter habe einen entspreche­nden Haftbefehl gegen den 28 Jahre alten Mann erlassen, teilten Polizei und Staatsanwa­ltschaft am Montag mit.

An dem Autorennen am Wochenende waren nach Erkenntnis­sen der Polizei insgesamt drei Fahrer beteiligt. Ein 22 und ein 25 Jahre alter Mann wurden am Sonntagabe­nd festgenomm­en, kamen am Montag aber wieder frei. Gegen sie laufe weiter ein Strafverfa­hren wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs, hieß es.

„Die Tat wird als Mord bewertet“, erklärte die Polizei. Die Ermittlung­en sind laut Polizei umfangreic­h. Unter anderem werden Videoaufna­hmen ausgewerte­t. „Zeugen berichten, dass die Fahrer immer wieder versuchten, sich gegenseiti­g zu überholen“, hatte dazu ein Polizeispr­echer gesagt. Auf einer vierspurig­en Straße, auf der

nur Tempo 40 gefahren werden darf, soll der 28-Jährige mit überhöhter Geschwindi­gkeit auf die Fahrbahn des Gegenverke­hrs gefahren sein.

Dort wollte ein 38-Jähriger die Straße überqueren. Der Fußgänger wurde beim Zusammenpr­all mit dem Auto so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb.

Das Geschehen entfachte erneut die politische Debatte um eine Strafversc­härfung für illegale Rennen. „Das sind keine Bagatellen, das muss härter geahndet werden“, sagte Bundesjust­izminister

Heiko Maas (SPD) der „Rheinische­n Post“. „Angesichts der Entwicklun­g auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, dass wir rasch gesetzlich reagieren.“NRW-Justizmini­ster Thomas Kutschaty (SPD) und Hessens Ressortche­fin Eva Kühne-Hörmann (CDU) äußerten sich ähnlich.

Ende März waren erstmals in Deutschlan­d zwei Raser nach einem illegalen Rennen des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgerich­t Berlin verhängte lebenslang­e Haftstrafe­n.

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