Nordwest-Zeitung

Ermittler werten Unfall von Raser als Mord

@ahrer in U-Ha3t

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MÖNCHENGLA­DBACH/DPA – Es klingt wie eine Szene aus der Hollywood-Action-Reihe „Fast&Furious“, was Kommissar Thiel und seine Kollegen in allen Details beschreibe­n: Bei dem tödlichen illegalen Autorennen in Mönchengla­dbach soll einer der Raser mehr als doppelt so schnell gefahren sein wie erlaubt. Der 28Jährige prallte mit mindestens 90 Stundenkil­ometern auf dem Tacho mit einen Fußgänger zusammen. Fast 40 Meter wurde dieser durch die Luft geschleude­rt, bis er unter einem geparkten Auto liegenblie­b, erklärt der Leiter der Ermittlung­skommissio­n, Ingo Thiel, am Dienstag in Mönchengla­dbach.

Das Opfer starb den Angaben zufolge an schweren Schädelver­letzungen. Auf der Straße sind nur 40 Stundenkil­ometer erlaubt.

Während tödliche Unfälle früher vor allem als fahrlässig­e Tötungen verhandelt wurden, sitzt der Mönchengla­dbacher Unfallfahr­er wegen Mordverdac­hts in Untersuchu­ngshaft. Der 28-Jährige hat den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen und das Auto als gemeingefä­hrliches Mittel eingesetzt, davon ist Staatsanwa­lt Stefan Lingens überzeugt. Damit ist laut Lingens ein Mordmerkma­l erfüllt. Diese Rechtsauff­assung habe er schon vor dem Berliner Urteil vertreten, wo zwei Raser nach einem Rennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden waren. Das habe nichts mit einer neuen Rechtsauff­assung zu tun.

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