Ermittler werten Unfall von Raser als Mord
@ahrer in U-Ha3t
MÖNCHENGLADBACH/DPA – Es klingt wie eine Szene aus der Hollywood-Action-Reihe „Fast&Furious“, was Kommissar Thiel und seine Kollegen in allen Details beschreiben: Bei dem tödlichen illegalen Autorennen in Mönchengladbach soll einer der Raser mehr als doppelt so schnell gefahren sein wie erlaubt. Der 28Jährige prallte mit mindestens 90 Stundenkilometern auf dem Tacho mit einen Fußgänger zusammen. Fast 40 Meter wurde dieser durch die Luft geschleudert, bis er unter einem geparkten Auto liegenblieb, erklärt der Leiter der Ermittlungskommission, Ingo Thiel, am Dienstag in Mönchengladbach.
Das Opfer starb den Angaben zufolge an schweren Schädelverletzungen. Auf der Straße sind nur 40 Stundenkilometer erlaubt.
Während tödliche Unfälle früher vor allem als fahrlässige Tötungen verhandelt wurden, sitzt der Mönchengladbacher Unfallfahrer wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Der 28-Jährige hat den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen und das Auto als gemeingefährliches Mittel eingesetzt, davon ist Staatsanwalt Stefan Lingens überzeugt. Damit ist laut Lingens ein Mordmerkmal erfüllt. Diese Rechtsauffassung habe er schon vor dem Berliner Urteil vertreten, wo zwei Raser nach einem Rennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden waren. Das habe nichts mit einer neuen Rechtsauffassung zu tun.