Einfach mal zur Vorsorgekur fahren
Jeder, der mehr für seine Gesundheit tun möchte und bereits gesundheitliche Beschwerden hat, sollte über eine ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort nachdenken, auch offene Badekur genannt. Dazu rät die Stiftung Warentest. In ihrer Juli-Ausgabe informiert die Zeitschrift „Finanztest“rund ums Thema Vorsorgekur. Was viele nicht wissen: Keiner muss schwer krank sein, um Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen. Bescheinigt der behandelnde Arzt, dass eine ambulante Vorsorgekur etwa wegen Allergie, Erschöpfung oder Rückenschmerz medizinisch erforderlich ist, erstatten Krankenkassen auf Antrag Kurkosten.
Welche Kasse zahlt
Oft zahlen sie auch Zuschüsse für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung. Die Finanztester zeigen, wie viel welche Kasse zahlt, und erklären Schritt für Schritt den Weg vom Antrag bis zur Auswahl des richtigen Kurorts. Die ambulante Vorsorgekur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Den Termin wählt der Kurgast selbst. Er gilt in dieser Zeit als arbeitsfähig, anders als bei der stationären Vorsorgekur oder bei Eltern-Kind-Kuren. Wenn er im Berufsleben steht, muss der Kurgast also für die Zeit des Aufenthaltes Urlaub nehmen.
Antrag erforderlich
Vorsorgeleistungen wie eine ambulante Vorsorgekur sollen die Gesundheit erhalten. Eine Reha stellt sie wieder her – zum Bespiel nach einer Operation oder einem Unfall. Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, ist ein Antrag erforderlich. Den können alle gesetzlich Krankenversicherten stellen: vom erschöpften Studenten bis zum arthrosegeplagten Rentner.
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