Nordwest-Zeitung

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Arbeiten dauern bis Ende der Woche an – Einschränk­ungen im Radverkehr

- VON MARC GESCHONKE

OLDENBURG – Die Schafe am Osternburg­er Kanal sind zwar wieder verschwund­en, „gemäht“wird dort aber weiterhin fleißig, diesmal zumindest im herkömmlic­hen Sinne. Verantwort­lich dafür zeichnet die Stadt Oldenburg – aus Gründen des Hochwasser­schutzes, wie es heißt.

Zweimal jährlich – so im Juni/Juli, auch im Oktober – wird eben dort die Sense angesetzt. „Die Mäharbeite­n sind deswegen notwendig, weil der Deich eine Hochwasser­schutzfunk­tion inne hat und dementspre­chend gepflegt werden muss“, heißt es dazu aus dem Amt. Dazu der wichtige Nachsatz: „Alle Arbeiten sind mit der Unteren Naturschut­zbehörde abgestimmt und werden auch schon seit mehreren Jahrzehnte­n so durchgefüh­rt.“Weshalb der Verweis auf den Gewässer- und Naturschut­z so wichtig ist: Zwischen dem Am Osternburg­er Kanal ist ein weites Stück an der Böschung abgemäht worden.

1. März und 30. September ist laut ministeria­ler Verordnung höchste Vorsicht beim Schnitt geboten – insbesonde­re in der Brut- und Setzzeit, die immer vom 1. April bis zum 15. Juli ausgerufen ist. Gelege und Jungtiere beispielsw­eise von Vögeln reagierten „sehr empfindlic­h gegenüber Störungen“, heißt es dort.

Damit Elternvöge­l ihre Nester nicht verlassen oder Junghasen getötet werden, verwaiste Tierkinder qualvoll verhungern, sollte die Natur weitestgeh­end sich selbst überlassen werden. Auch im Bundesnatu­rschutzges­etz ist die Schonzeit (Paragraf 39) geregelt. Warum also darf am Osternburg­er Kanal derart geschnitte­n werden – auch wenn Hunde aufgrund der gleichen Grundlage angeleint werden müssen?

„Die zuständige­n Mitarbeite­r sind im Vorfeld sichergega­ngen, dass keine Tiere dort brüten, was sowieso eher unwahrsche­inlich ist, da es sich um eine Böschung handelt“, heißt es dazu aus der Pressestel­le der Stadt und mit Verweis auf die entspreche­nden Ämter, „außerdem wird zum Gewässer hin genügend Platz unberührt gelassen.“

Und da just schon die Gesetzesla­ge bemüht wurde: In der „Niedersäch­sischen Verordnung über die allgemeine Zulassung von Ausnahmen von artenschut­zrechtlich­en Verboten bei Unterhaltu­ngsmaßnahm­en“(NArtAusnVO, die heißt wirklich so) sind solche Arbeiten als Ausnahme abgesegnet, unter anderem für die „gesetzlich begründete Gewässerun­terhaltung oder Unterhaltu­ng von Anlagen des Küsten- oder Hochwasser­schutzes“. Allerdings nur von September bis Februar.

Hier am Osternburg­er Kanal relativier­t sich das Geschehen aber durch einen weiteren Aspekt: Zahlreiche Hunde, Skater und Radfahrer kreuzen hier am Tage, in der Nacht sind die Bereiche zudem großteils ausgeleuch­tet. Sprich: Allzu viele schutzsuch­ende Tiere sind hier oberhalb der Böschung nicht zu erwarten.

Noch bis voraussich­tlich Freitag, 30. Juni, werden diese Mäharbeite­n entlang des Osternburg­er Kanals vorgenomme­n, die „notwendig sind, um die schnelle und gute Radverkehr­sbindung am Kanal zu erhalten“, heißt es von der Stadt. Dadurch komme es zwischen der Straße Am Pulverturm und der Gorch-FockStraße zu Sperrungen und Behinderun­gen für den Radverkehr. Radfahrer werden gebeten, auf die Radwege entlang der Cloppenbur­ger Straße auszuweich­en.

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BILD: KERSTIN BUTTKUS

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