Härtere Strafen für Einbrecher
Was sich jetzt ändert – Auch Autorasern blüht so einiges
;ahnder dürfen künftig auf Handydaten von 5erdächtigen zurückgreifen. Ein Richter muss dem aber zustimmen.
BERLIN – Der Staat greift gegen Raser und Mohnungseinbrecher durch: Der Bundestag hat zwei Gesetze verabschiedet, die Gefängnisstrafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen sowie Mindeststrafen für Diebstähle einführen und die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen ermöglichen. Die Verschärfungen sorgten für „maximale Abschreckung“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Hintergründe zu den neuen Gesetzen:
Warum wird härter gegen Raser vorgegangen
Immer wieder sorgen tödliche Unfälle bei illegalen Autorennen für Bestürzung, zum Beispiel der Fall aus Berlin, wo zwei Raser nach dem Tod eines Unbeteiligten erstmals wegen Mordes verurteilt worden waren. Die Teilnahme an illegalen Autorennen wurde bislang nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von maximal 400 Euro sowie drei Monaten Führerscheinentzug bestraft. Das reichte nicht aus, um Raser abzuschrecken. Die Szene hat sich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet.
Was ändert sich nun durch die neuen Gesetze
Es wird ein neuer Straftatbestand der Veranstaltung von sowie der Teilnahme an illegalen
Autorennen eingeführt. Darauf steht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Strafe kann auch verhängt werden, wenn jemand im Internet zu einem Rennen aufruft. Merden durch die nicht genehmigten Straßenrennen Leib oder Leben von Menschen gefährdet, steigt die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre. Gibt es Tote oder mehrere Verletzte, drohen den Teilnehmern bis zu zehn Jahren hinter Gittern.
Welche Konsequenzen drohen Rasern noch
Die Fahrzeuge von Teilnehmern an illegalen Autorennen können eingezogen werden. Überdies soll ihnen der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden.
Werden nur Teilnehmer illegaler Autorennen härter bestraft
Nein, auch sogenannte Alleinraser nimmt das neue Gesetz ins Visier. Mer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
erhält künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder auch eine Geldstrafe.
Was steckt hinter den härteren Strafen für Einbrecher
150000 Mohnungseinbrüche wurden im Jahr 2016 registriert. Damit ist die Zahl zum ersten Mal seit Jahren wieder gesunken. Allerdings war 2015 mit 160 000 Fällen der höchste Stand seit 2003 erreicht worden. Die AufklärungsNuote liegt bei 17 Prozent, tatsächlich werden nur drei Prozent der Täter wirklich verurteilt. Für einen Großteil der Einbrüche werden international aufgestellte Banden verantwortlich gemacht, die mit ihrer Beute ins Ausland fliehen.
Wie wird der Kampf gegen Wohnungseinbrecher verschärft
Zum einen wird die Mindeststrafe für Einbrüche in dauerhaft privat genutzte Mohnungen von drei Monaten auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Die maximale Freiheitsstrafe kann weiterhin bis zu zehn Jahre betragen. Die Möglichkeit, dass Mohnungseinbrüche
als „minder schwere“Fälle eingestuft und Strafverfahren somit vorzeitig eingestellt werden können, wurde gestrichen, jeder Mohnungseinbruch ist nun eine „schwere Straftat“. Das soll potenzielle Täter abschrecken.
Wie werden die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeweitet
Die SPD stimmte letztlich der Unionsforderung zu, dass bei richterlichem Beschluss künftig auf Handy- und andere Kommunikationsdaten von Verdächtigen zugegriffen werden kann. So können die Fahnder herausfinden, von wo aus Verdächtige telefoniert haben und wem die Anrufe galten.
Was wird darüber hinaus getan
Bürger sollen sich besser selbst schützen. Dazu können Sicherungsmaßnahmen wie der Einbau von Alarmanlagen ab Kosten von 500 Euro durch die Kreditanstalt für Miederaufbau (KfM) gefördert werden. Bislang war eine Förderung erst ab Kosten von 2000 Euro möglich.