Nordwest-Zeitung

Härtere Strafen für Einbrecher

Was sich jetzt ändert – Auch Autorasern blüht so einiges

- VON TOBIAS SCHMIDT, BÜRO BERLIN

;ahnder dürfen künftig auf Handydaten von 5erdächtig­en zurückgrei­fen. Ein Richter muss dem aber zustimmen.

BERLIN – Der Staat greift gegen Raser und Mohnungsei­nbrecher durch: Der Bundestag hat zwei Gesetze verabschie­det, die Gefängniss­trafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen sowie Mindeststr­afen für Diebstähle einführen und die Telekommun­ikationsüb­erwachung bei Verdächtig­en ermögliche­n. Die Verschärfu­ngen sorgten für „maximale Abschrecku­ng“, sagte Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU). Die Hintergrün­de zu den neuen Gesetzen:

Warum wird härter gegen Raser vorgegange­n

Immer wieder sorgen tödliche Unfälle bei illegalen Autorennen für Bestürzung, zum Beispiel der Fall aus Berlin, wo zwei Raser nach dem Tod eines Unbeteilig­ten erstmals wegen Mordes verurteilt worden waren. Die Teilnahme an illegalen Autorennen wurde bislang nur als Ordnungswi­drigkeit mit einer Geldbuße von maximal 400 Euro sowie drei Monaten Führersche­inentzug bestraft. Das reichte nicht aus, um Raser abzuschrec­ken. Die Szene hat sich in den vergangene­n Jahren deutlich ausgeweite­t.

Was ändert sich nun durch die neuen Gesetze

Es wird ein neuer Straftatbe­stand der Veranstalt­ung von sowie der Teilnahme an illegalen

Autorennen eingeführt. Darauf steht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Strafe kann auch verhängt werden, wenn jemand im Internet zu einem Rennen aufruft. Merden durch die nicht genehmigte­n Straßenren­nen Leib oder Leben von Menschen gefährdet, steigt die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre. Gibt es Tote oder mehrere Verletzte, drohen den Teilnehmer­n bis zu zehn Jahren hinter Gittern.

Welche Konsequenz­en drohen Rasern noch

Die Fahrzeuge von Teilnehmer­n an illegalen Autorennen können eingezogen werden. Überdies soll ihnen der Führersche­in entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden.

Werden nur Teilnehmer illegaler Autorennen härter bestraft

Nein, auch sogenannte Alleinrase­r nimmt das neue Gesetz ins Visier. Mer sich mit nicht angepasste­r Geschwindi­gkeit und grob verkehrswi­drig und rücksichts­los fortbewegt, um eine höchstmögl­iche Geschwindi­gkeit zu erreichen,

erhält künftig eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder auch eine Geldstrafe.

Was steckt hinter den härteren Strafen für Einbrecher

150000 Mohnungsei­nbrüche wurden im Jahr 2016 registrier­t. Damit ist die Zahl zum ersten Mal seit Jahren wieder gesunken. Allerdings war 2015 mit 160 000 Fällen der höchste Stand seit 2003 erreicht worden. Die Aufklärung­sNuote liegt bei 17 Prozent, tatsächlic­h werden nur drei Prozent der Täter wirklich verurteilt. Für einen Großteil der Einbrüche werden internatio­nal aufgestell­te Banden verantwort­lich gemacht, die mit ihrer Beute ins Ausland fliehen.

Wie wird der Kampf gegen Wohnungsei­nbrecher verschärft

Zum einen wird die Mindeststr­afe für Einbrüche in dauerhaft privat genutzte Mohnungen von drei Monaten auf mindestens ein Jahr hochgesetz­t. Die maximale Freiheitss­trafe kann weiterhin bis zu zehn Jahre betragen. Die Möglichkei­t, dass Mohnungsei­nbrüche

als „minder schwere“Fälle eingestuft und Strafverfa­hren somit vorzeitig eingestell­t werden können, wurde gestrichen, jeder Mohnungsei­nbruch ist nun eine „schwere Straftat“. Das soll potenziell­e Täter abschrecke­n.

Wie werden die Ermittlung­smöglichke­iten ausgeweite­t

Die SPD stimmte letztlich der Unionsford­erung zu, dass bei richterlic­hem Beschluss künftig auf Handy- und andere Kommunikat­ionsdaten von Verdächtig­en zugegriffe­n werden kann. So können die Fahnder herausfind­en, von wo aus Verdächtig­e telefonier­t haben und wem die Anrufe galten.

Was wird darüber hinaus getan

Bürger sollen sich besser selbst schützen. Dazu können Sicherungs­maßnahmen wie der Einbau von Alarmanlag­en ab Kosten von 500 Euro durch die Kreditanst­alt für Miederaufb­au (KfM) gefördert werden. Bislang war eine Förderung erst ab Kosten von 2000 Euro möglich.

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DPA-BILD: MAURER Gestellte Szene: Einbrecher sollen künftig härter bestraft werden.

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