PAAR HOFFT AUF EHE FÜR ALLE
Aas bedeutet die Entscheidung im Bundestag für ein lesbisches Paar
Tina und 8askia 8. bezeichnen sich als verheiratet, sind rechtlich aber keine Eheleute. Jetzt hoffen sie, die gleichen Rechte zu bekommen wie heterosexuelle Paare.
BREMEN – „Wir sind verheiratet“, sagen Tina und Saskia S. aus Bremen, wenn sie nach ihrer Beziehung gefragt werden. Rein rechtlich sind sie aber keine Eheleute, sondern eine eingetragene Lebenspartnerschaft. „Ich verstehe nicht, warum der Staat zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft unterscheidet“, sagt die 38-jährige Juristin, die mit ihrer Partnerin seit rund zehn Jahren zusammen ist. Das Paar trägt den gleichen Nachnamen und hat drei kleine Kinder.
Große Bedeutung
Dass der Bundestag noch an diesem Freitag über die Ehe für alle entscheiden wird, freut das lesbische Paar. „Ich glaube, das hat eine große gesellschaftliche Dimension“, sagt die 36-jährige Tina S., die für ihren fünf Monate alten Sohn gerade eine Auszeit von ihrem Job als Geschäftsführerin eines Forschungsinstituts nimmt.
Als eingetragene Lebenspartnerschaft sind die beiden Frauen Eheleuten in vielen Bereichen gleichgestellt. Als Eltern von drei Kindern müssen sie aber einige Hürden mehr überwinden als heterosexuelle Eltern, denn das deutsche Recht unterscheidet deutlich zwischen den Familienformen. Wenn ein Ehepaar mithilfe einer Samenspende ein Kind bekommt, ist der Ehemann automatisch zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater. Wenn ein Mütterpaar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf diesem Weg ein Baby bekommt, wird die soziale Mutter, die das Kind nicht zur Welt bringt, erst über den langen Weg einer Stiefkindadoption auch rechtliche Mutter.
Langes Verfahren
Das Adoptionsverfahren haben auch Saskia und Tina S. durchlaufen. „Wir mussten dem Jugendamt unseren Lebenslauf schicken, Mitarbeiter schauten sich unsere Wohnung an, fragten nach unseren Finanzen.“Eineinhalb Jahre dauerte es, bis Tina S. in der Geburtsurkunde der heute fast vierjährigen Zwillinge stand. Bei ihrem Baby haben sie dies noch vor sich. „Es gibt immer noch eine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern und heterosexuellen Paaren mit Kindern“, sagt Elke Jansen vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland und nennt einen weiteren Unterschied: „Gleichgeschlechtliche Paare haben kein gemeinsames Adoptionsrecht.“
Das Statistische Bundesamt schätzt die Zahl der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bundesweit auf bis zu 225 000. Nach den Statistikzahlen, die auf freiwilligen Auskünften beruhen, waren es 2015 rund 94 000 Paare, davon 43 000 eingetragene Lebenspartnerschaften.