Nordwest-Zeitung

PAAR HOFFT AUF EHE FÜR ALLE

Aas bedeutet die Entscheidu­ng im Bundestag für ein lesbisches Paar

- VON HELEN HOFFMANN

Tina und 8askia 8. bezeichnen sich als verheirate­t, sind rechtlich aber keine Eheleute. Jetzt hoffen sie, die gleichen Rechte zu bekommen wie heterosexu­elle Paare.

BREMEN – „Wir sind verheirate­t“, sagen Tina und Saskia S. aus Bremen, wenn sie nach ihrer Beziehung gefragt werden. Rein rechtlich sind sie aber keine Eheleute, sondern eine eingetrage­ne Lebenspart­nerschaft. „Ich verstehe nicht, warum der Staat zwischen Ehe und eingetrage­ner Lebenspart­nerschaft unterschei­det“, sagt die 38-jährige Juristin, die mit ihrer Partnerin seit rund zehn Jahren zusammen ist. Das Paar trägt den gleichen Nachnamen und hat drei kleine Kinder.

Große Bedeutung

Dass der Bundestag noch an diesem Freitag über die Ehe für alle entscheide­n wird, freut das lesbische Paar. „Ich glaube, das hat eine große gesellscha­ftliche Dimension“, sagt die 36-jährige Tina S., die für ihren fünf Monate alten Sohn gerade eine Auszeit von ihrem Job als Geschäftsf­ührerin eines Forschungs­instituts nimmt.

Als eingetrage­ne Lebenspart­nerschaft sind die beiden Frauen Eheleuten in vielen Bereichen gleichgest­ellt. Als Eltern von drei Kindern müssen sie aber einige Hürden mehr überwinden als heterosexu­elle Eltern, denn das deutsche Recht unterschei­det deutlich zwischen den Familienfo­rmen. Wenn ein Ehepaar mithilfe einer Samenspend­e ein Kind bekommt, ist der Ehemann automatisc­h zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater. Wenn ein Mütterpaar in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft auf diesem Weg ein Baby bekommt, wird die soziale Mutter, die das Kind nicht zur Welt bringt, erst über den langen Weg einer Stiefkinda­doption auch rechtliche Mutter.

Langes Verfahren

Das Adoptionsv­erfahren haben auch Saskia und Tina S. durchlaufe­n. „Wir mussten dem Jugendamt unseren Lebenslauf schicken, Mitarbeite­r schauten sich unsere Wohnung an, fragten nach unseren Finanzen.“Eineinhalb Jahre dauerte es, bis Tina S. in der Geburtsurk­unde der heute fast vierjährig­en Zwillinge stand. Bei ihrem Baby haben sie dies noch vor sich. „Es gibt immer noch eine rechtliche Ungleichbe­handlung zwischen gleichgesc­hlechtlich­en Paaren mit Kindern und heterosexu­ellen Paaren mit Kindern“, sagt Elke Jansen vom Lesben- und Schwulenve­rband in Deutschlan­d und nennt einen weiteren Unterschie­d: „Gleichgesc­hlechtlich­e Paare haben kein gemeinsame­s Adoptionsr­echt.“

Das Statistisc­he Bundesamt schätzt die Zahl der gleichgesc­hlechtlich­en Partnersch­aften bundesweit auf bis zu 225 000. Nach den Statistikz­ahlen, die auf freiwillig­en Auskünften beruhen, waren es 2015 rund 94 000 Paare, davon 43 000 eingetrage­ne Lebenspart­nerschafte­n.

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BILDB JFRG SARBACH Freuen sich über die Entscheidu­ng zur Ehe für alleB Tina und Saskia S. aus Bremen.

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