Käufer darf VW-Diesel zurückgeben
Landgericht Oldenburg verurteilt Autohaus zu Kaufpreis-Rückzahlung
OLDENBURG/VAREL – Im Zuge des VW-Abgas-Skandals hat das Landgericht Oldenburg erneut einen Autohändler dazu verpflichtet, ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Keinen Erfolg hatte der Kläger dagegen mit einer gegen den Hersteller Volkswagen gerichteten Feststellungsklage, ihm zusätzlich auch noch Schadenersatz für Schäden zu zahlen, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultierten, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Kläger hatte im Herbst 2014 bei einem Autohaus in Varel (Kreis Friesland) einen Gebrauchtwagen vom Typ VW Touran 2.0 TDI für 22 500 Euro gekauft. Wie auch andere VWDieselautos war dieser Wagen mit einer unzulässigen Software ausgestattet worden.
Nach Bekanntwerden der Manipulation erklärte der Käufer im November 2015 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte vom Autohaus die Rücknahme des Fahrzeugs und die Rückzahlung des Kaufpreises. Nachdem das Autohaus dies abgelehnt hatte, zog der Käufer vor Gericht.
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg gab dem klagenden Autokäufer nun weitestgehend Recht (Az. 9 O 2083/16). Das Gericht verpflichtete das Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos – abzüglich eine Nutzungsersatzanspruches hinsichtlich der zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer. Ähnlich hatte das Gericht bereits im September 2016 in einem vergleichbaren Fall geurteilt.
Zur Begründung führte die Kammer am Donnerstag an, dass das gekaufte Fahrzeug aufgrund der Manipulationssoftware einen erheblichen Sachmangel aufweise, der den Käufer gegenüber dem Autohaus zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige. Im konkreten Fall habe der Käufer dem Autohaus auch keine Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen, da eine solche im November 2015 noch nicht möglich war.