Harte Kritik an Beschwerdestelle
Polizei und CDU halten Einrichtung für überflüssig
Staatssekretär Manke verteidigt die Einrichtung. Die Hälfte der Hinweise sind unbegründet.
HANNOVER – Beschwerden über die Beschwerdestelle: Die Polizeigewerkschaft GdP und die CDU halten die von Rot/ Grün geschaffene Einrichtung im Innenministerium für überflüssig angesichts stagnierender Zahlen (plus 4) auf geringem Niveau (634).
Nur 375 Hinweise gab es aus der Bevölkerung im vergangenen Jahr zum Verhalten von Polizeikräften (darunter
auch acht Fälle von ausdrücklichem Lob) bei über 21 000 Polizisten in Niedersachsen. „Überflüssig“hält GdP-Chef Dietmar Schilff die Anlaufstelle. „Die Polizei bearbeitet Kritik, die an sie herangetragen wird, souverän, transparent und professionell. Dafür bedarf es keiner Sonderstelle im Innenministerium“, betont der Polizeigewerkschafter.
Die CDU unterstützt die Forderung nach einem Ende. „Mehr als die Hälfe der Beschwerden erweist sich als unbegründet oder erledigt sich von selbst“, betont der CDU-Innenpolitiker Thomas Adasch. Die Anlaufstelle gehöre „abgeschafft“.
Stephan Manke, Staatssekretär im Innenministerium,
hält dagegen: „Die Beschwerdestelle hat sich bewährt.“Schließlich gebe es nicht nur Hinweise auf die Arbeit der Polizei, sondern auch auf kommunale Probleme (elf Prozent), auf das Innenministerium selbst (13 Prozent) und abnehmend zu Flüchtlingsfragen (vier Prozent).
Trotzdem bleibt der Schwerpunkt das polizeiliche Verhalten. Die Hälfte der Hinweisgeber fühlt sich durch Umgangsformen und Art der Kommunikation von Polizeikräften provoziert. Streitfälle gibt es offenbar auch rund um Anzeigenaufnahmen (elf Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (23 Prozent), aber auch zu Verkehrskontrollen (sieben Prozent).
Überprüfungen der Beschwerden zum Stichtag 2. Januar 2017 erbrachten sehr unterschiedliche Ergebnisse. In zehn Prozent der Fälle bewerte das Innenministerium die Eingaben als „begründet“und in weiteren neun Prozent als „teilsweise begründet“. Die ganz große Mehrheit (48 Prozent) wurde jedoch von der Beschwerdestelle als „unbegründet“zurückgewiesen. Der Rest entpuppte sich als „nicht aufklärbar“bzw. die Überprüfungen ergaben kein klares Bild. Der Staatsanwalt wurde in 24 Fällen alarmiert. Jedoch wurden 16 Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In acht Fällen steht das Ergebnis der Ermittlungen noch aus.
2ON GUNARS REICHENBACHS, BÜRO HANNOVER