Nordwest-Zeitung

BEITRAGSHÖ­HE VARIIERT: MEHRERE ANGEBOT EINHOLEN

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Viele Schäden

werden bei schweren Gewittern auch durch Sturm verursacht. Deshalb sei es wichtig darauf zu achten, dass die Wohngebäud­eversicher­ung Sturm und Hagel ausdrückli­ch mitversich­ert, sagt Oliver Jürgensen, Bezirksdir­ektor der Barmenia Versicheru­ngen Bremen.

Die Leistungen

der Versichere­r bei einer Elementars­chadenvers­icherung unterschei­den sich kaum, doch Beitragshö­he und Selbstbete­iligung können stark variieren. Deshalb sollte man mehrere Angebote einholen.

Die Hausratver­sicherung

springt ein, wenn der Fernseher nach einem Blitzeinsc­hlag nicht mehr funktionie­rt.

Voraussetz­ung ist, dass der Betroffene nicht fahrlässig handelt. Außerdem deckt sie Schäden durch Leitungswa­sser, Feuer, Sturm und Einbruch ab.

Die Privathaft­plicht

hilft, wenn herabfalle­nde Dachziegel oder umstürzend­e Bäume Menschen verletzen oder das Nachbargeb­äude beschädige­n. Bei Mehrpartei­enhäusern

ist die Hausund Grundbesit­zerhaftpli­cht zuständig.

Die Kaskoversi­cherung

des Fahrzeugha­lters greift, wenn beispielsw­eise herabfalle­nde Dachziegel oder herumflieg­ende Äste parkende Autos beschädige­n. Eine Zurückstuf­ung erfolgt dabei nicht.

@ www.test.de, www.gdv.de

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BILD: BARMENIA Bei Sturmschäd­en können verschiede­ne Versicheru­ngen zuständig sein.

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