Nordwest-Zeitung

Mythen rund ums Fahrradfah­ren

Tempolimit­s und Promille-Grenzen gelten auch für Radler

-

Gut ausgestatt­et: Der Scénic „Initiale Paris“mit 20Zoll-Rädern und Voll-LEDScheinw­erfern.

aus Nappa-Leder. Außerdem gehören das Infotainme­ntSystem R-Link 2, das Surround-System (Bose) und ein Head-up-Display zur Serienauss­tattung.

Die „Initiale Paris“-Modelle verfügen über einen teilautoma­tischen Einparkass­istenten, einen Abstandste­mpomaten, Kurvenlich­t und eine Rückfahrka­mera.

Radwege sind nur mit entspreche­ndem Gebotsschi­ld verpflicht­end. Telefonier­en auf dem Rad ist nur mit Freisprech­anlage erlaubt.

BERLIN DPA – Zwar ist es eher unwahrsche­inlich, mit dem Rad in einer Tempo-70-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimit­s gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswe­gs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsbe­ruhigten Bereichen, wo nur Schrittges­chwindigke­it erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Wer rücksichts­los durch eine sogenannte Spielstraß­e rast, riskiere mindestens eine Geldbuße.

Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfah­rern nur zwingend genutzt werden, wenn auch das entspreche­nde Gebotsschi­ld – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedien­st Fahrrad (pd-f ). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.

„Keinesfall­s aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktion­iert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entspreche­nd beschilder­t ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.“Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangrad­eln.

Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.

Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegr­enze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfah­rer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“Ab 1,6 Promille ist zudem der Führersche­in weg. Besonders sollten S-PedelecFah­rer aufpassen. „Die sehen

zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrz­euge eingestuft. Daher gelten auch hier die 0,5 Promille vom Auto.“

Wie beim Auto ist Telefonier­en nur mit Freisprech­einrichtun­g erlaubt. „Ein Verstoß kostet 25 Euro Bußgeld“, sagt Goldkamp. „Im Gegensatz zum Telefonier­en beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg.“Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird. Entspreche­nde Freisprech­einrichtun­gen gibt es kabelgebun­den oder via Bluetooth. Verboten sind Kopfhörer

nicht. „Zum Telefonier­en, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsg­eräusche noch gut wahrgenomm­en werden können.“

Apropos Kopf: Auch wenn die Zahl der Fahrradfah­rer mit Helm nach Auskunft des Bundesverk­ehrsminist­erium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflich­t gibt es in Deutschlan­d nicht, auch nicht für einzelne Altersgrup­pen wie Kinder“, erklärt Koßmann.

 ?? DPA-BILD: KAY TKATZIK ?? Ist ein Radweg vorhanden, ist er für Radler nur verpflicht­end, wenn auch das entspreche­nde Gebotsschi­ld – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist.
DPA-BILD: KAY TKATZIK Ist ein Radweg vorhanden, ist er für Radler nur verpflicht­end, wenn auch das entspreche­nde Gebotsschi­ld – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany