Mythen rund ums Fahrradfahren
Tempolimits und Promille-Grenzen gelten auch für Radler
Gut ausgestattet: Der Scénic „Initiale Paris“mit 20Zoll-Rädern und Voll-LEDScheinwerfern.
aus Nappa-Leder. Außerdem gehören das InfotainmentSystem R-Link 2, das Surround-System (Bose) und ein Head-up-Display zur Serienausstattung.
Die „Initiale Paris“-Modelle verfügen über einen teilautomatischen Einparkassistenten, einen Abstandstempomaten, Kurvenlicht und eine Rückfahrkamera.
Radwege sind nur mit entsprechendem Gebotsschild verpflichtend. Telefonieren auf dem Rad ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
BERLIN DPA – Zwar ist es eher unwahrscheinlich, mit dem Rad in einer Tempo-70-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer rücksichtslos durch eine sogenannte Spielstraße rast, riskiere mindestens eine Geldbuße.
Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f ). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.
„Keinesfalls aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.“Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln.
Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.
Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegrenze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“Ab 1,6 Promille ist zudem der Führerschein weg. Besonders sollten S-PedelecFahrer aufpassen. „Die sehen
zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher gelten auch hier die 0,5 Promille vom Auto.“
Wie beim Auto ist Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. „Ein Verstoß kostet 25 Euro Bußgeld“, sagt Goldkamp. „Im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg.“Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird. Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth. Verboten sind Kopfhörer
nicht. „Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.“
Apropos Kopf: Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm nach Auskunft des Bundesverkehrsministerium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder“, erklärt Koßmann.