Nordwest-Zeitung

Papst-Klinik darf todkrankes Baby nicht aufnehmen

Britische Ärzte lehnen Verlegung nach Ro1 ab . Eltern kä1pfen u1 das Leben

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VATIKANSTA­DT/ROM/KNA . Das „Krankenhau­s des Papstes“in Rom hat zwar angeboten, das todkranke britische Baby Charlie Gard aufzunehme­n – doch offenbar wird ihm dies nun verweigert. Die Leiterin des Kinderkran­kenhauses „Bambino Gesu“, Mariella Enoc, hatte am Dienstag zunächst erklärt, sie habe den Gesundheit­sdirektor gebeten, mit dem Great Ormond Street Hospital in London Kontakt aufzunehme­n, um zu ermitteln, ob „die Umstände einen Wechsel in unser Krankenhau­s erlauben“. Doch nun verweigert­e das Londoner Hospital offenbar die Erlaubnis.

Laut einem Bericht des Onlinemaga­zins „Crux“vom Dienstagab­end sagte Enoc, die britischen Ärzte würden nicht zulassen, dass Charlie Gard in das römische Krankenhau­s verlegt werde. Dies hätten die Eltern des Kindes ihr gesagt. Eine Verlegung sei den britischen Ärzten zufolge „aus rechtliche­n Gründen“nicht möglich, sagte Enoc und fügte hinzu: „Das ist eine weitere traurige Mitteilung.“

Es gehe nicht darum, Wunder zu verspreche­n oder falsche Hoffnungen zu machen. Inwieweit Charlie leide, sei schwer einzuschät­zen, sicher sei jedoch die Unheilbark­eit seiner Krankheit, so die Leiterin des Krankenhau­ses.

Zuvor hatte Papst Franziskus Respekt für den Wunsch der Eltern auf weitere Behandlung­en gefordert. Der Papst wünsche sich, „dass der Wunsch der Eltern, ihr Kind bis zum Ende zu begleiten und zu pflegen, nicht vernachläs­sigt wird“, so Vatikanspr­echer Greg Burke.

Gemäß einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte sollen die lebenserha­ltenden Maßnahmen für den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen Krankheit leidet, eingestell­t werden. Laut den Ärzten hat der britische Junge durch die Krankheit unheilbare Gehirnschä­den erlitten und könnte durch weitere Behandlung­en unnötig leiden.

Die Eltern hatten für eine Therapie in den USA gekämpft. Zugestande­n wurde ihnen etwas mehr Zeit, sich von ihrem Kind zu verabschie­den. Die lebenserha­ltenden Maßnahmen hätten eigentlich schon am Freitag eingestell­t werden sollen.

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