Dadler dürfen auf Hauptstraße
Auf der Oldenburger Straße müssen Radwege nicht mehr benutzt werden
Wer weiterhin den Radweg benutzt, der muss künftig mehr Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zur Not muss dann auch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
RASTEDE – Einen Radfahrer sieht man auf der Oldenburger Straße in Rastede bisher nicht. Dabei ist seit Ende April beschlossene Sache, dass die Radwegebenutzungspflicht von der Einmündung Raiffeisenstraße bis zur Buchenstraße Richtung Oldenburg aufgehoben ist.
Für die Fahrradfahrer im Ort bedeutet dies: Sie dürfen die Fahrbahn benutzen, können aber auch weiterhin auf dem Radweg fahren. Dort müssen sie allerdings mehr Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und im Notfall auch mal Schrittgeschwindigkeit fahren. Wie die endgültige Beschilderung an der Oldenburger Straße dazu aussehen wird, muss noch vom Landkreis geprüft werden, erklärte Ingrid Meiners vom Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland. Mehrere Varianten sind dabei möglich: blaues Fußgängerschild, das Mutter mit Kind zeigt, mit dem weißen, rechteckigen Zusatzschild „Radfahrer frei“darunter, nur das Schild „Radfahrer frei“oder auch gar kein Schild.
Dem Gesetz nach sind Radler immer berechtigt, auf der Fahrbahn zu fahren, erklärt Ingrid Meiners. Eine Änderung
in der Verwaltungsordnung aus dem Jahr 2009 sieht vor, dass die Radwegebenutzungspflicht
nur angeordnet werden darf, wenn in diesem Bereich eine besondere Gefahrenfahrenlage bestehe, berichtet Meiners. Zudem müsse der Radweg bestimmte Kriterien erfüllen, etwa 2,50 Meter breit sein. Treffe dies nicht zu, könne die Pflicht aufgehoben werden.
Gegen die Pflicht, mit dem Rad auf dem Radweg an der Oldenburger Straße fahren zu müssen, wurde im Januar vergangenen Jahres eine Klage eingereicht. Das Gericht entschied, dass auf der Oldenburger Straße keine besondere Gefahrenlage für Radfahrer vorliege. Eine besondere Gefahrenlage könnte beispielsweise ein extrem hohes Verkehrsaufkommen sein. Die Zählanlagen an der Oldenburger Straße hätten durchschnittlich 10000 Fahrzeuge pro Tag erfasst. Dies sei für das Gericht kein ausreichender Grund gewesen, das Radfahren dort nicht zu erlauben, erklärte Meiners.
Der Landkreis halte es nach wie vor für sicherer, auf dem Radweg zu fahren. „Wenn wir einen Radweg haben, werden die Radfahrer dort auch sicher geführt“, erläutert Ingrid Meiners.
Sie versteht aber gleichzeitig auch die Argumente der Kläger. Diese argumentieren, dass viele Radfahrer, besonders in Zeiten von E-Bikes, recht schnell unterwegs seien.
Gerade in Einmündungsbereichen sei es aufgrund der schlechten Sicht und des höheren Tempos immer wieder zu Unfällen gekommen. Auf der Straße wären Radfahrer, die zügig unterwegs sind, von den Autofahrern leichter zu sehen, da sie direkt vor ihnen her fahren.