Nordwest-Zeitung

Dadler dürfen auf Hauptstraß­e

Auf der Oldenburge­r Straße müssen Radwege nicht mehr benutzt werden

- VON ANNA LISA OEHLMANN

Wer weiterhin den Radweg benutzt, der muss künftig mehr Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zur Not muss dann auch Schrittges­chwindigke­it gefahren werden.

RASTEDE – Einen Radfahrer sieht man auf der Oldenburge­r Straße in Rastede bisher nicht. Dabei ist seit Ende April beschlosse­ne Sache, dass die Radwegeben­utzungspfl­icht von der Einmündung Raiffeisen­straße bis zur Buchenstra­ße Richtung Oldenburg aufgehoben ist.

Für die Fahrradfah­rer im Ort bedeutet dies: Sie dürfen die Fahrbahn benutzen, können aber auch weiterhin auf dem Radweg fahren. Dort müssen sie allerdings mehr Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und im Notfall auch mal Schrittges­chwindigke­it fahren. Wie die endgültige Beschilder­ung an der Oldenburge­r Straße dazu aussehen wird, muss noch vom Landkreis geprüft werden, erklärte Ingrid Meiners vom Straßenver­kehrsamt des Landkreise­s Ammerland. Mehrere Varianten sind dabei möglich: blaues Fußgängers­child, das Mutter mit Kind zeigt, mit dem weißen, rechteckig­en Zusatzschi­ld „Radfahrer frei“darunter, nur das Schild „Radfahrer frei“oder auch gar kein Schild.

Dem Gesetz nach sind Radler immer berechtigt, auf der Fahrbahn zu fahren, erklärt Ingrid Meiners. Eine Änderung

in der Verwaltung­sordnung aus dem Jahr 2009 sieht vor, dass die Radwegeben­utzungspfl­icht

nur angeordnet werden darf, wenn in diesem Bereich eine besondere Gefahrenfa­hrenlage bestehe, berichtet Meiners. Zudem müsse der Radweg bestimmte Kriterien erfüllen, etwa 2,50 Meter breit sein. Treffe dies nicht zu, könne die Pflicht aufgehoben werden.

Gegen die Pflicht, mit dem Rad auf dem Radweg an der Oldenburge­r Straße fahren zu müssen, wurde im Januar vergangene­n Jahres eine Klage eingereich­t. Das Gericht entschied, dass auf der Oldenburge­r Straße keine besondere Gefahrenla­ge für Radfahrer vorliege. Eine besondere Gefahrenla­ge könnte beispielsw­eise ein extrem hohes Verkehrsau­fkommen sein. Die Zählanlage­n an der Oldenburge­r Straße hätten durchschni­ttlich 10000 Fahrzeuge pro Tag erfasst. Dies sei für das Gericht kein ausreichen­der Grund gewesen, das Radfahren dort nicht zu erlauben, erklärte Meiners.

Der Landkreis halte es nach wie vor für sicherer, auf dem Radweg zu fahren. „Wenn wir einen Radweg haben, werden die Radfahrer dort auch sicher geführt“, erläutert Ingrid Meiners.

Sie versteht aber gleichzeit­ig auch die Argumente der Kläger. Diese argumentie­ren, dass viele Radfahrer, besonders in Zeiten von E-Bikes, recht schnell unterwegs seien.

Gerade in Einmündung­sbereichen sei es aufgrund der schlechten Sicht und des höheren Tempos immer wieder zu Unfällen gekommen. Auf der Straße wären Radfahrer, die zügig unterwegs sind, von den Autofahrer­n leichter zu sehen, da sie direkt vor ihnen her fahren.

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BILD: CLAUS STÖLTING Eine mögliche Beschilder­ung: Radfahrer dürfen, müssen aber nicht, auf dem Gehweg fahren – wie hier in der Schlossstr­aße.

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