Ziemlich ungewöhnliche Turnübungen
Landgericht schätzt Liegestützen auf Altar als Kunst ein
SAARBRÜCKEN – Wer auf den Altar einer katholischen Kirche klettert, darauf 28 Liegestütze macht und einen Videofilm der Aktion öffentlich zeigt, macht sich nicht wegen Störung der Religionsausübung strafbar.
Zu dieser Einschätzung ist am Montag das Landgericht Saarbrücken in einem Berufungsprozess gekommen. Es hob damit das Urteil des Amtsgerichts vom Januar gegen den Videokünstler Alexander Karle auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Anders als die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht betrachtete die Kammer die Aktion von Karle (39) als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als „beschimpfenden Unfug“.
„Kunst ist das, was der Ist das Kunst? – Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.
Künstler als Kunst bezeichnet“, erklärte Richter in seiner Begründung, „und es steht uns nicht an, Herrn Karle das abzusprechen“– ungeachtet dessen, ob diese Kunst gefalle oder provoziere. Bei der Aktion möge es sich zwar um Unfug gehandelt haben, aber es fehle in jedem Falle „der
beschimpfende Charakter“. Karle sei „dezent, ruhig und zurückhaltend“vorgegangen.
Allerdings habe sich der Angeklagte, als er im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Deshalb sprach das Gericht eine Verwarnung aus, zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine CaritasJugendeinrichtung zu zahlen, und eine weitere Strafe von 500 Euro, falls er gegen die Bewährung verstoße.
„Der Richter hat sehr weise entschieden“, kommentierte Karle das Urteil. Pastor Eugen Vogt, der seinerzeit Anzeige gegen den Künstler erstattet hatte, zeigte sich enttäuscht.
Im Gegensatz zu seiner Meldung, dass es sich bei seinem Film „Pressure to Perform“(„Leistungsdruck“) nur um eine Videomontage gehandelt habe, blieb Karle vor Gericht bei seinem Geständnis vom ersten Prozess. „Ich wollte nur zeigen, wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist“, sagte er.
Ein Video von der Aktion: www.bit.ly/AltarKunst