Nordwest-Zeitung

Gericht bestätigt Verschleie­rungsverbo­t

Belgisches Gesetz verletzt keine Menschenre­chte

- VON CLAUDIA KORNMEIER

STRAßBURG – In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtssc­hleier zu tragen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entspreche­nde Verbote (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12).

Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlich­en Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. Gewehrt hatten sich zwei Musliminne­n, die aus religiösen Gründen einen Gesichtssc­hleier (Nikab) tragen. Sie sahen ihre Religionsf­reiheit sowie Privatsphä­re verletzt.

Die Straßburge­r Richter sahen in dem Verschleie­rungsverbo­t keinen Verstoß gegen das Recht auf Religionsf­reiheit, die Achtung des Privatund Familienle­bens oder das Diskrimini­erungsverb­ot.

Der EGMR betonte, dass ein Verbot von Schleiern, die das Gesicht teilweise oder komplett verdecken, an öffentlich­en Plätzen angemessen sei, um die „Bedingunge­n des Zusammenle­bens“zu erhalten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen. Ein solches Verbot könne in einer „demokratis­chen Gesellscha­ft“als „notwendig“angesehen werden.

Die Richter betonten jedoch, dass staatliche Behörden die Situation vor Ort besser bewerten könnten als ein internatio­nales Gericht. Die Frage, ob ein Verbot der Verschleie­rung des kompletten Gesichts in der belgischen Öffentlich­keit akzeptiert werde, sei eine Entscheidu­ng der Gesellscha­ft, heißt es in dem Urteil.

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