Gericht bestätigt Verschleierungsverbot
Belgisches Gesetz verletzt keine Menschenrechte
STRAßBURG – In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12).
Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.
Die Straßburger Richter sahen in dem Verschleierungsverbot keinen Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit, die Achtung des Privatund Familienlebens oder das Diskriminierungsverbot.
Der EGMR betonte, dass ein Verbot von Schleiern, die das Gesicht teilweise oder komplett verdecken, an öffentlichen Plätzen angemessen sei, um die „Bedingungen des Zusammenlebens“zu erhalten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen. Ein solches Verbot könne in einer „demokratischen Gesellschaft“als „notwendig“angesehen werden.
Die Richter betonten jedoch, dass staatliche Behörden die Situation vor Ort besser bewerten könnten als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Verbot der Verschleierung des kompletten Gesichts in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei eine Entscheidung der Gesellschaft, heißt es in dem Urteil.