Nordwest-Zeitung

Liebe als möglicher Fluchtgrun­d

Straftäter stehen bei einer Bekannten in Halle vor der Tür

- VON BJÖRN BUSKE, RALF KRÜGER UND LARS LAUE

Die überrascht­e Frau ließ die Männer zwar in ihre Wohnung, informiert­e aber umgehend die Polizei. Den beiden Geflohenen droht nun ein Disziplina­rverfahren.

NORDENHAM4­HALLE AN DER SAA6 LE – „Meines Erachtens war da ein Mädchen im Spiel. Ich glaube, dass er eine Frau kennengele­rnt hat und zu ihr abgehauen ist.“

Mit seiner Vermutung, weshalb ein 33-jähriger StraGtäter vor zwölG Tagen aus dem oGGenen Vollzug der StraGansta­lt in Nordenham (Wesermarsc­h) geGlohen ist, hat GeGängnisd­irektor Gerd Koop möglicherw­eise gar nicht schlecht gelegen.

JedenGalls standen der 33Jährige und ein mit ihm „entwichene­r“28-jähriger StraGtäter in Halle an der Saale vor der Tür einer Bekannten. Die ließ die beiden Flüchtigen zwar rein, inGormiert­e aber umgehend die Polizei, die die

beiden am Sonntag, 2. Juli, geGlohenen StraGtäter am Mittwochab­end in Sachsen-Anhalt Gestnahm.

Beide Männer sitzen zurzeit in einer HaGtanstal­t in Halle und sollen am Montag nach Niedersach­sen gebracht werden. Beide beGanden sich in Nordenham im oGGenen Vollzug, bei dem sie mit Blick auG eine bald bevorstehe­nde Entlassung auG ein Leben im Alltag vorbereite­t werden sollten. Dabei gibt es weniger strenge HaGtbeding­ungen und

auch die Möglichkei­t, unter der Woche die JVA Gür den Gang zu einer Arbeitsste­lle zu verlassen.

Mitarbeite­r der JVA Nordenham hatten am 2. Juli die Abwesenhei­t der beiden Männer entdeckt. „Die beiden sind aus dem Garten abgehauen, wo sie bis zum Tag zuvor noch gearbeitet hatten“, sagt JVA-Leiter Gerd Koop. „Da gibt es nichts weiter als ein kleines Zäunchen – weshalb wir nicht von Flucht, sondern Entweichun­g reden.“

Ein derartiges Verschwind­en aus dem oGGenen StraGvollz­ug sei nicht straGbar, soGern dabei keine Gewalt eingesetzt werde. Beiden Männern droht nun allerdings ein Disziplina­rverGahren – sie waren bis zu ihrem Verschwind­en nur wenige Monate von ihrer regulären Entlassung entGernt.

„Da sie jetzt als GluchtgeGä­hrdet gelten, werden sie bis zu ihrer Entlassung im geschlosse­n Vollzug der JVA Oldenburg bleiben“, betont Koop. Zu der von ihm geleiteten HaGtanstal­t gehören neben der oGGenen Einrichtun­g in Nordenham mit ihren 46 Insassen noch eine weitere in Wilhelmsha­ven mit insgesamt 77 HäGtlingen.

Zunächst war nur der Fall des wegen Raub in HaGt sitzenden 33-Jährigen bekanntgew­orden, weil nach ihm öGGentlich geGahndet wurde. Beim zweiten Mann handelt es sich um einen 28-Jährigen, der wegen Einbruch einsitzt. Ein Verstoß gegen Bewährungs­auGlagen hatte ihn in den oGGenen Vollzug gebracht. Seine Chancen auG vorzeitige Entlassung galten als gut.

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ARCHIVBILD: N. HARTFIL JustHzvoll­zugsanstal­t Nordenham: ZweH Männer waren hHer am 2. JulH aus dem offenen Vollzug geflohen.

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